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Downloads im Internet und Polizei vor der Türe

23.07.201216:49 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Downloads im Internet und Polizei vor der Türe
Rechtsanwalt Cengiz Han
Rechtsanwalt Cengiz Han

(openPR) Ein witziges Spiderman-Profilbild bei facebook, ein Download des aktuellen Lieblingssongs – schnell ist das Urheberrecht verletzt und ebenso schnell kann nicht nur ein teures Abmahnschreiben einer Kanzlei ins Haus flattern, sondern sogar die Polizei vor der Tür stehen den PC beschlagnahmen. Wo liegen die Grenzen im grenzenlosen Internet?



Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Kinder wachsen selbstverständlich damit auf und bewegen sich in der virtuellen Welt ebenso sicher wie in der realen. Ab einem bestimmten Alter wird es für alle Eltern dann auch immer schwerer, den Umgang ihrer Kinder mit dem Internet zu überblicken. Und genau hier drohen oft böse Überraschungen. Bei Jugendlichen sind Tauschbörsen, so genannte Filesharing-Systeme, in denen Lieder und Filme bereitgestellt und unter den Nutzern ausgetauscht werden, sehr beliebt. Zuvor muss jeder Nutzer eine spezielle Software auf seinem PC installieren. Grundsätzlich ist das noch nicht verboten. Wenn es sich aber um Tauschbörsen handelt, die die Weitergabe ohne Zustimmungen des Rechteinhabers, also zum Beispiel des Sängers oder des Herausgebers, betreiben, dann kommt auch das Strafrecht ins Spiel.

Urheberrechtsdelikte sind keine Kavaliersdelikte

Nach § 106 Urheberrechtsgesetz ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, wozu Filme, Lieder, Texte etc. gehören, strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer saftigen Geldstrafe geahndet. Auch die Vervielfältigung oder Verbreitung solcher Werke ohne Zustimmung fällt unter diesen Paragrafen. Genau hier kommen die Filesharing-Systeme ins Spiel. Im Rahmen dieser Systeme lädt der Nutzer nämlich nicht nur einfach für seinen eigenen Gebrauch Daten herunter, sondern es werden automatisch auch Daten für andere Benutzer bereitgestellt. Neben Abmahnungen der Geschädigten kann jetzt sogar die Polizei tätig werden und mittels eines Durchsuchungsbeschlusses den heimischen PC beschlagnahmen! Dieser wird benötigt, um die IP-Adresse, also den elektronischen Fußabdruck, der bei jedem Besuch im Internet individuell entsteht, nachzuweisen.

Aufklären und notfalls schnell reagieren

Um unliebsamen und vor allem auch teuren Überraschungen vorzubeugen, sollten Sie mit Ihren Kindern so früh wie möglich und regelmäßig über dieses Thema und seine Folgen sprechen. Mit dieser Aufklärung sensibilisieren Sie die jungen Internetnutzer, das Urheberrecht zu beachten. Steht dennoch die Polizei vor der Türe oder liegt ein Abmahnschreiben im Briefkasten, dann ist schnelle anwaltliche Hilfe von einem erfahrenen Strafrechtler unbedingt notwendig.

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22.06.2012

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