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Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal im Rettungsdienstbereich München

13.07.201219:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal im Rettungsdienstbereich München
Prof. Dr. med. U. Kreimeier, Sprecher des ÄLRD-Gremiums München
Prof. Dr. med. U. Kreimeier, Sprecher des ÄLRD-Gremiums München

(openPR) München. Die Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal wird im Rettungsdienstbereich München zukünftig einem gemeinsamen, einheitlichen und organisationsübergreifenden Konzept folgen. Dies wurde vom ÄLRD-Gremium München, allen 8 durchführenden Organisationen und den Vertretern der Standortsprecher der Notärzteschaft am Mittwoch dieser Woche zusammen mit dem Rettungszweckverband München konsentiert und in einer Zielvereinbarung festgehalten.



Das gemeinsame Konzept zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus und folgt dem zentralen Leitgedanken: "Wann benötigt welcher Patient welches Medikament?" Der erste Teil dieses Konzepts ist bereits seit Mittwoch Abend in Kraft, Teil 2 betrifft Analgetika und wird innerhalb der kommenden 4 Wochen von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, an der alle Durchführenden, die ÄLRD und die Vertreter der Standortsprecher der Notärzteschaft unmittelbar beteiligt sind. Dies wird als wegweisendes Konzept angesehen, um die Frage, welche Medikamente im Rahmen der sogenannten Notkompetenz appliziert werden können, für den Rettungsdienstbereich München und die hier lebenden Menschen qualitativ hochwertig und sicher und für das Rettungsdienstpersonal
eindeutig festzulegen.

Zu der Frage der Anwendung von Medikamenten im Rahmen der Notkompetenz hatte die Bundesärztekammer Stellung genommen: Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind. Dabei ist das am wenigsten eingreifende Mittel zu wählen, das für die dringend erforderliche Behandlung ausreicht (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), so die Stellungnahme der Bundesärztekammer.

Als Ergebnis des Treffens des ÄLRD-Gremiums München, der Durchführenden im Rettungsdienst und der Vertreter der Standortsprecher der Notärzteschaft wurde hinsichtlich der Verfahrensweise zur Gabe von Medikamenten durch Rettungsassistenten am vegangenen Mittwoch in Form einer Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt:

1) Es wird ein einheitliches, organisationsübergreifendes Konzept für den Rettungsdienstbereich München entwickelt, das die bisherigen Empfehlungen der Fachgesellschaften weiterentwickelt hin zu einem modernen, auf die speziellen Erfordernisse im Rettungsdienstbereich München zugeschnittenen System.

2) Hierzu wird eine interdisziplinäre, interprofessionelle und kontinuierliche Arbeitsgruppe gebildet, an der die ÄLRD München, die Durchführenden im Rettungsdienst sowie Vertreter der Rettungsassistenten und der Standortsprecher der Notärzte teilnehmen.

3) Bis zur Umsetzung der vorgenannten Neuregelung kommen aus derzeitiger Sicht der ÄLRD München sowie der Durchführenden des Rettungsdienstes neben der Sauerstoffgabe die Verabreichung folgender Medikamente durch Rettungsassistenten im Rahmen der Voraussetzungen der sog. Notkompetenz in Betracht:

a) Reanimation – Adrenalin, Amiodaron
b) schwere allergische Reaktion / anaphylaktischer Schock - Adrenalin
c) hypovolämischer Schock/Sepsis – Elektrolytlösung
d) schwerer Krampfanfall - Benzodiazepin
e) obstruktive Atemwegszustände – ß2-Sympathomimetika (inhalativ)
f) hypoglykämischer Schock – Glukose
g) akutes Koronarsyndrom – Nitratspray, ASS
h) Krupp-Anfall bei Kindern – Adrenalin-Vernebler

Einzelfallentscheidungen im Sinne von Reservestrategien in besonderen Fällen des rechtfertigenden Notstandes bleiben vorbehalten.

Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden von den jeweiligen Organisationen durchgeführt, die ÄLRD sind im Rahmen des Qualitätsmanagements eingebunden.

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