(openPR) Die erste wasserfeste Gehhilfe für Orthesenträger
Für die tägliche Körperpflege und den Aufenthalt in öffentlichen Bädern sind Orthesenträger auf eine wasserfeste Gehhilfe angewiesen. Mit dem Aqualine Orthesensystem bietet Ottobock nun die weltweit erste wasserfeste Gehhilfe an, die bis ins Detail auf die speziellen Bedingungen im Nassbereich ausgelegt ist. Was viele nicht wissen: Es besteht ein Rechtsanspruch für diese Versorgung!
Die Vorgaben, die eine wasserfeste Gehhilfe erfüllen muss, sind vielfältig: In erster Linie muss sie den Anwender in die Lage versetzen, im Nassbereich mobil zu sein. Sie sollte über möglichst wenig Hautkontakt verfügen und schnell
trocknen. Weiterhin empfehlen wir den Einsatz antibakteriell wirkender Materialien. Durch den Kontakt mit Salz- oder Chlorwasser dürfen keine
Funktionsbeeinträchtigungen entstehen, so dass die Orthese dauerhaft wasserund korrosionsbeständig ist.
Mit dem Aqualine Orthesensystem ist es Ottobock als erstem Hersteller weltweit gelungen, diese Vorgaben konsequent umzusetzen.
Das Herzstück des Aqualine Orthesensystems heißt CarbonIQ
Die Entwicklung des innovativen CarbonIQ Gelenksystems war der Meilenstein hin zum Aqualine Orthesensystem, denn für die Knie- und Knöchelgelenke der Aqualine werden die wasserfesten Versionen des CarbonIQ Gelenksystems eingesetzt. Die CarbonIQ Gelenke bestehen aus einem bewährten Hochleistungskunststoff, der mit Carbonfasern verstärkt wurde – dies ist bisher einzigartig in der Orthopädietechnik! Das CarbonIQ Gelenksystem liefert den Beweis, dass Kunststoff und hohe mechanische Belastbarkeit kein Widerspruch mehr sind. Es erfüllt die hohen Ansprüche der Orthopädietechnik hinsichtlich Funktion, Belastbarkeit, Haltbarkeit, Verarbeitungseigenschaften und Design. Zudem sind die CarbonIQ Gelenke deutlich leichter als vergleichbare Gelenke aus Metall.
Weitere Bauteile der Aqualine sind Klettflausch, das zum Trocknen abnehmbar ist, eine mit Sinterpulver beschichtete Aluminiumschiene sowie antibakterielles ThermoLyn, das über hervorragende hygienische Eigenschaften verfügt.
Wahlweise kann der Orthopädietechniker das Aqualine Orthesensystem eigenständig herstellen oder die Ottobock Service-Fertigung damit beauftragen.
Zu wenig beachtet wird oft die Tatsache, dass inzwischen ein Rechtsanspruch auf eine wasserfeste Gehhilfe besteht. Das Bundessozialgericht hat mittlerweile festgelegt, dass die Mobilisierung eines behinderten Menschen in Nassbereichen ein Grundbedürfnis und damit von den Krankenkassen sicherzustellen ist.








