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Punkte für Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften

05.07.201218:42 UhrLogistik & Transport
Bild: Punkte für Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften

(openPR) Gefahrgut-Modul der LIS AG unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung aller Richtlinien dank BAM-Integration

Greven, Juli 2012. Laut der Industrie- und Handelskammer Schwaben plant das Bundesverkehrsministerium einige Verstöße gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit einem Punkt in Flensburg zu ahnden. Hiervon betroffen wären sowohl der Fahrzeugführer als auch der Verlader. In enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bietet die LIS Logistische Informationssysteme AG als Hersteller der Transportmanagement-Lösung WinSped Anwendern die Möglichkeit, Gefahrgutdaten der BAM zu integrieren und somit hohe Bußgelder zu vermeiden. Nutzer profitieren von aktuellsten Daten aller Gefahrgüter und vermeiden Eingabefehler. Inbegriffen sind sämtliche Updates der BAM. Das Modul erfüllt die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Ständige Erweiterungen erhöhen die Funktionalität und halten es so auf dem neuesten Stand. „Unabhängig von der aktuellen Debatte über eine Punkte-Einführung für Gefahrgut-Verstöße sind die Folgekosten für Verfehlungen bereits immens. Von betroffenen Unternehmen wissen wir, dass sich die Strafen bereits mit den Anschaffungskosten für unser Gefahrgutmodul decken“, verdeutlicht Volker Lückemeier, Vorstandsmitglied der LIS Logistische Informationssysteme AG.



Das Modul eignet sich sowohl für Speditionen als auch Verlader. Disponenten und Fahrer werden bei allen Vorarbeiten unterstützt. Individuell schließen Spediteure bei Bedarf einzelne Gefahrgut-Klassen aus. Das WinSped-Modul prüft die Eignung des LKW für den Gefahrguttransport ebenso wie Gefahrgutdetails des Fahrers. Im Anschluss lassen sich die Auftragspapiere finalisieren. Gefahrgutbeauftragte erstellen per Knopfdruck die Gefahrgutstatistik und den ADR-Jahresbericht gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). „Ohne das Modul sind hierfür zumeist mehrere Tage nötig“, so Lückemeier. Darüber hinaus erleichtert das LIS-Modul die Tourenplanung. Das System erkennt Zusammenladungsverbote automatisch und gibt entsprechende Meldungen aus. Auch Begrenzte Mengen zeigt die Software an und unterstützt in diesem Bereich die Fehlervermeidung. Tunnelbeschränkungscodes sind ebenfalls integriert. So können die erforderlichen Routen besser geplant und unnötige Umweg-Kilometer vermieden werden.

Weitere Informationen über die LIS AG und WinSped unter www.lis.eu

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