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Das Interesse an der Honorarberatung steigt

Bild: Das Interesse an der Honorarberatung steigt
Bundesweite Honorarberatung
Bundesweite Honorarberatung

(openPR) Die Bundesweite Honorarberatung stellt nicht nur bei Verbrauchern ein gesteigertes Interesse an der Honorarberatung fest. Auch Provisionsberater beschäftigen sich zunehmend mit alternativen Vergütungsmodellen.

In letzter Zeit findet vermehrt eine öffentliche Diskussion zwischen Provisionsberatern und Verfechtern von Honorarmodellen statt. Während die eine Seite vor den Folgen warnt, die das Abschaffen des Provisionsabgabeverbots hätte, stellt die andere Seite die Vorteile einer Honorarberatung in den Vordergrund.



„Fakt ist: Wahrlich nicht alle Provisionsberater geben ihren Kunden nachteilige Empfehlungen, um eine möglichst hohe Provision einzustreichen. Aber es gibt in jedem Beruf die sogenannten schwarzen Schafe. Leider haben sich in der Provisionsbranche viele Berater vornehmlich den eigenen Provisionen gewidmet, so dass in der Öffentlichkeit ein stark negatives Berufsbild entstanden ist, das die seriösen Provisionsberater kaum entkräften können.“, erklärt Frerk Frommholz.

Dass alternative Vergütungsmodelle auf immer mehr Interesse stoßen, bleibt auch den Betreibern des Fachportals www.bundesweite-honorarberatung.de“ nicht verborgen. „Wir erhalten zunehmend Anfragen von Selbständigen und Unternehmen, die bislang provisionsbasiert beraten haben und nun in die Honorarberatung wechseln wollen.“, sagt Frommholz. Der negative Ruf der Branche spielt dabei wohl eine ebenso große Rolle wie die Tatsache, dass sich zahlreiche Berater mit ihrer Rolle als Produktverkäufer nicht länger identifizieren können und wollen.

„Natürlich geben wir in diesen Fällen Hinweise und Empfehlungen, eine Mitgliedschaft auf unserem Portal müssen wir jedoch ablehnen. Die Geschäftspraktiken der Berater müssen nachweisbar unserer Ehrenerklärung entsprechen.“, meint Frerk Frommholz. Jedes Mitglied der „Bundesweiten Honorarberatung“ versichert mit Abgabe der Ehrenerklärung, dass er im Sinne der Verbraucher berät, sämtliche Fremdzuflüsse offenlegt und diese durch eine rechtlich zulässige Auszahlung an den Kunden oder durch eine Verrechnung mit dem Honorar zum Vorteil des Mandanten weitergibt.

„Die Ehrenerklärung ist uns sehr wichtig, dient sie doch in erster Linie dem Verbraucherschutz, einer hohen Transparenz, Offenheit und Seriosität. Nur so kann das nötige Vertrauen zwischen Verbrauchern und Finanzberatern entstehen. Die Berater dürfen nicht vergessen, dass Kunden ihnen häufig ihre finanzielle Zukunft anvertrauen. Ein hoher Anspruch an uns selbst ist daher unerlässlich.“, so Frerk Frommholz.

Mittlerweile gehen Experten davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Regelungen zur Honorarberatung kommen werden. Für die Verbraucher wäre dieser Schritt sehr wünschenswert, denn die Unsicherheit ist zuletzt stark angestiegen. „Über unser Fachportal „Bundesweite Honorarberatung“ konnten wir schon einige Verbraucher mit unabhängigen Honorarberatern zusammenbringen. Die Resonanz ist durchweg positiv. Daher begrüßen wir gesetzliche Regelungen ausdrücklich, um das Vertrauen der Verbraucher weiter zu stärken und eine durchweg kundenorientierte Beratung dauerhaft zu sichern.“, betont Frommholz abschließend.

Honorarfreie Verwendung, Beleghinweis erbeten, 402 Wörter, 3.177 Zeichen inklusive Leerzeichen

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