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Konsequenter Nichtraucherschutz gefordert

19.06.201215:46 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Gesundheitsorganisationen wollen neues Gesetz in Thüringen

Erfurt (jti) – Das derzeit geltende Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen lässt viele Ausnahmen vom Rauchverbot zu. Im Bundesland Thüringen darf bislang in der so genannten Eckkneipe, in Festzelten, in Spielhallen und in abgetrennten Raucherräumen geraucht werden. „Dieses völlig unzureichende Gesetz soll nun vom Landtag entfristet werden. Eine Entfristung würde jedoch bedeuten, diesen unzureichenden Stand der Dinge festzuschreiben und damit die Chance auf echten Nichtraucherschutz im Land zu verspielen“, sagt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Es sei hinlänglich bekannt, dass Rauchen und Passivrauchen schwere chronische Krankheiten wie Krebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen können. Die Deutsche Krebshilfe, das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN und die Landeskrebsgesellschaft Thüringen appellieren daher an die Politiker, die Entfristung des Gesetzes am 20. Juni 2012 zu stoppen und den Nichtraucherschutz in Thüringen zu verbessern.



„Eine Neufassung des Gesetzes in Thüringen ist dringend notwendig“, fordert Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Sprecher des AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN. Denn in seiner aktuellen Fassung sei der Schutz vor den Folgen des Passivrauchens nicht gewährleistet. „Das derzeitig geltende Landesgesetz lässt zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher zu. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Bevölkerung endlich umfassend zu schützen, indem er die Ausnahmen vom Rauchverbot ersatzlos streicht“, so Prümel-Philippsen weiter. Eine Befürchtung, die von Politikern immer wieder genannt werde, sei, dass es durch ein Rauchverbot zu einem Kneipensterben komme. Dies sei aber nicht zu befürchten, wie eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg zeige. Diese ergab, dass Kneipen in Bayern nach Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie nicht massenweise schließen mussten.

Professor Dr. Andreas Hochhaus von der Landeskrebsgesellschaft Thüringen weist zudem auf die Gefahren des Passivrauchens hin: „Die Angestellten in den Gastronomiebereichen, wo geraucht werden darf, müssen ihre tägliche Arbeit in einer giftigen Atmosphäre verrichten, wie sie an keinem anderen Arbeitsplatz toleriert würde. Passivrauchen kann zu chronischen, schweren Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems sowie zu Krebserkrankungen mit Todesfolge beitragen.“ Studien weltweit belegen außerdem, dass ein komplettes Rauchverbot in der Öffentlichkeit unter anderem die Zahl der Herzinfarkte bei Erwachsenen und der Asthmaanfälle bei Kindern signifikant senkt.

„Die Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere unter den Jugendlichen, wünscht sich inzwischen eine rauchfreie Gastronomie und fordert diese auch ein“, sagt Nettekoven. „Nun muss der Gesetzgeber auch in Thüringen Taten folgen lassen und dieser Haltung der Bevölkerung mit einem entsprechend novellierten Landesgesetz Rechnung tragen.“ Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN appelliert daher an die Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien, das derzeit geltende Nichtraucherschutzgesetz nicht zu entfristen und Thüringen stattdessen zu einem der Vorreiter beim Nichtraucherschutz zu machen.

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Hintergrund-Information: AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN

Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN ist ein Zusammenschluss von elf bundesweit tätigen Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Tabakkontrolle auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Folgende Organisationen bilden das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, Deutsche Lungenstiftung und Deutsche Herzstiftung.


Bonn, 19. Juni 2012

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