(openPR) Befreiung von der Meisterpflicht in über 50 Handwerksberufen und die praktischen Auswirkungen
2004 wurde die Handwerksordnung grundlegend novelliert. Acht Jahre später analysiert innung.de die praktischen Auswirkungen dieser Reform. Hat der Gesetzgeber seine Ziele erreicht? Was hat sich seit 2004 verändert?
Durch die Neuregelung der Handwerksordnung 2004 sind über 50 Handwerksberufe von der Meisterpflicht ausgenommen worden, d.h. für die Neugründung eines Betriebes ist hier der Meisterbrief keine Voraussetzung mehr. Die Zahl der Neugründungen hat dementsprechend deutlich zugenommen, vor allem ist aber die Zahl der Ein-Mann-Betriebe als Folge der Gesetzesänderung stark angestiegen.
Der Meisterbrief als Voraussetzung für die Ausübung vieler Handwerksberufe wurde durch die Novellierung auf die unbedingt erforderlichen Bereiche beschränkt. Nur dort, wo durch unsachgemäße Ausübung des
Handwerks Gefahren für Gesundheit oder das Leben Dritter bestehen, muss sichergestellt sein, dass das Handwerk nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen ausgeübt wird. Mit der Neuregelung sollte Existenz- gründern der Weg in die Selbständigkeit erleichtert werden.
Die Zahl der bestandenen Meisterprüf- ungen nahm in den meisten Bereichen zuletzt dramatisch ab. Diesen Trend konnte die Bundesregierung stoppen. Einen Qualitätsverlust können Fachleute acht Jahre nach der Änderung nicht erkennen. Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen (SPD): >> In anderen Berufen wie im
Handel, Industrie und Dienstleistungs-bereich gibt es keine Meisterbriefe und dennoch wird dort in guter Qualität ausgebildet. Der Wegfall des Meisterbriefes als Voraussetzung für die Ausübung des Bäckerhandwerkes kann demnach kein ausschlaggebendes Kriterium für die Ausbildungswilligkeit sein














