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.EU Domain – Kein Recht auf Familiennamen

11.10.200511:00 UhrIT, New Media & Software
Bild: .EU Domain – Kein Recht auf Familiennamen
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(openPR) Die Registrierung der neuen .eu Domains beginnt am 7. Dezember mit der so genannten Sunrise Phase 1. Wie schwierig es wird seinen Wunsch-Domain-Namen auch tatsächlich zu bekommen, zeigt ein Blick auf die Informationen welche viele .eu Registrare Ihren Kunden geben. Es ist geradezu unglaublich wie viel Falsch-Information hier im Umlauf ist.

So geben derzeit über die Hälfte der deutschsprachigen Registrare an, dass man auf Grund seines Familiennamens in der Sunrise Phase 2 die Domain „familienname.eu“ beantragen kann, und dieses Recht beispielsweise mit der Kopie eines Personalausweises nachweisen kann.

Es gibt jedoch – bis auf Ausnahmefälle – kein Recht am Familiennamen für eine .eu Domain! Solche Ausnahmefälle wären z. B. Namen berühmter Persönlichkeiten, die diese Berühmtheit entsprechend nachweisen müssen.

www.europadomain.com hat sich auf die Abwicklung von Domainanträgen während der Sunrise Phasen spezialisiert. Es genügt nicht Markenrechte zu haben um eine Domain damit auch wirklich zu bekommen!

Die Nachweise der Rechte sind so kompliziert, dass man sich hierfür unbedingt an einen Spezialisten wenden sollte.

Wenn ein Domainantrag aufgrund eines Formfehlers abgewiesen wird, gibt es keine zweite Chance – eine Nachbesserung ist nicht möglich.

www.europadomain.com arbeitet hier mit Marken und Patentanwälten zusammen welche auch gerne eine Vorprüfung des Antrages durchführen.

Gerade bei der .eu Einführung gilt: Die Schnellen fressen die Langsamen und nicht die Grossen die Kleinen!

Weitere Infos zur .eu Domain sowie die Möglichkeit der Vorregistrierung unter http://www.europadomain.com



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