(openPR) Die Kulturloge Berlin kommentiert den ersten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention für die Förderung kultureller Vielfalt
Der 21. Mai 2012 stand als internationaler Tag der kulturellen Vielfalt im Zeichen zahlreicher Aktionen, zu denen der Deutsche Kulturrat unter dem Motto "Kultur gut stärken" bundesweit aufrief. Ziel der Aktivitäten war es, kulturelle Vielfalt in ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen sichtbar zu machen, das öffentliche Bewusstsein um den Wert und die Wertschätzung künstlerischer Arbeit zu schärfen und deren immense Bedeutung für eine lebenswerte und tolerante Gesellschaft herauszustellen.
Im Sinne des Aktionstages bekennt sich die Kulturloge Berlin zur UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Indem sie Menschen mit geringem Einkommen die aktive Teilhabe am Kulturleben ermöglicht, flächendeckend niedrigschwellige Kulturvermittlung betreibt und den transkulturellen Kulturaustausch fördert, leistet die Initiative einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Wertschätzung kultureller Vielfalt.
In Wahrung dieser Aufgabe arbeitet die Kulturloge Berlin auch mit der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. zusammen. Am 10. und 11. Mai 2012 war die Initiatorin und Leiterin der Kulturloge Berlin, Angela Meyenburg, zur 10. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt an das Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim geladen. Aus Sicht einer zivilgesellschaftlichen Initiative kommentierte sie den dort vorgestellten ersten Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Gemäß Grundsatz 7 in Artikel 2 der UNESCO-Konvention (Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs) steht die Umsetzung kultureller Teilhabe im Zentrum der Arbeit der Kulturloge Berlin. In diesem Zusammenhang äußerte Angela Meyenburg u.a. folgende Anregungen:
Kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen: Ein wichtiger Ansatz der Kulturloge Berlin ist es, Familien mit Kindern durch ihre Methode einer sehr niedrigschwelligen Kulturvermittlung den Zugang zu kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen.
Die Kulturloge Berlin regt dazu an, neben der Förderung kultureller Bildungsangebote im Bereich der Schulen zusätzlich kulturelle Teilhabeangebote für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich stärker auszubauen, damit Kinder auch innerhalb ihrer familiären Strukturen kulturelle Vielfalt erfahren und erleben können.
Bibliotheken als Orte der Begegnung: Die Rolle der öffentliche Bibliotheken hat sich nach Auffassung der Kulturloge Berlin in den letzten Jahren verändert.
So werden Bibliotheken nicht mehr ausschließlich als Orte der kulturellen Bildung wahrgenommen, sondern verstärkt als Orte der Begegnung und der kulturellen Teilhabe. Speziell in Berlin ist es wichtig, auch Standorte kleinerer Stadtteilbibliotheken zu erhalten, um Menschen in ihrem direkten
Lebensumfeld zu erreichen und den Zugang gerade für Kinder und Jugendliche so niedrigschwellig wie möglich zu halten. Die Kulturloge Berlin nutzt öffentliche Bibliotheken in Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg und Weißensee als Informations- und Anmeldestationen für ihr kulturelles Vermittlungsangebot.
Inter- und transkulturelle Kulturvermittlung: Die Kulturloge Berlin nimmt gerade in der inter- und transkulturellen Kulturvermittlung eine wichtige Rolle ein. So werden Menschen mit migrantischem Hintergrund in deutsche Kultur vermittelt und umgekehrt Menschen mit deutschem Hintergrund in migrantische Kultur. Nur durch diesen
wechselseitigen Austausch kann kulturelle Teilhabe gelingen. Kulturelle Vielfalt wird so zum Botschafter für Offenheit, Respekt, Verständnis und
Anerkennung innerhalb der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strukturen.
Nach Einschätzung der TeilnehmerInnen der zehnten Arbeitskonsultation der Bundes-weiten Koalition ist die Kulturloge Berlin ein wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteur zur Ermöglichung kultureller Teilhabe und zur Vermittlung und Stärkung kultureller Vielfalt.
Der erste Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist abrufbar unter: www.unesco.de/6200.html
Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen finden Sie unter: www.unesco.de/konvention_kulturelle_vielfalt.html
Informationen zur 10. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt finden Sie unter: www.unesco.de/6611.html













