(openPR) Nachträgliche Beteiligung des BUND verkommt zur Farce
Stuttgart. Am 30. September2010 hatte die Bahn im Stuttgarter Mittleren Schlossgarten, flankiert durch einen umstrittenen Polizeieinsatz, mit den Bauarbeiten für das zentrale Grundwassermanagement für das Großprojekt Stuttgart 21 begonnen. Unter den 25 Großbäumen, die dabei gefällt wurden, befand sich auch eine Platane mit streng geschützten Juchtenkäfern. Die für die Baumaßnahmen vorgeschriebene Anhörung der Umweltverbände holt das zuständige Eisenbahnbundesamt nun – anderthalb Jahre später – nach. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) hatte die Beteiligung der Umweltverbände im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erstritten. In dieser Woche hat der BUND seine Stellungnahme dazu abgegeben.
„Durch die Baumfällungen Anfang Oktober 2010 und insbesondere Mitte Februar 2012 ist die nachträgliche Anhörung des BUND eine Farce, da nun vollendete Tatsachen geschaffen wurden“, kritisiert Berthold Frieß, BUND Landesgeschäftsführer. Frieß fordert die Behörden auf, endlich die eindeutigen Verbotstatbestände im Rahmen der Fällungen vom 1. Oktober 2010 zu klären und entsprechende Sanktionen zu verhängen. Auch muss der BUND bei künftigen Planänderungsverfahren rechtzeitig und umfänglich beteiligt werden.
Durch die Zentralisierung des Grundwassermanagements werden ca. 800 Quadratmeter mehr Parkfläche in Anspruch genommen als bei der ursprünglichen dezentralen Planung. Als Ausgleich fordert der BUND u.a., dass die zwei Großplatanen am Rande des Baufeldes dauerhaft erhalten bleiben. Die Fällung dieser Platanen wurde aufgrund des nachgewiesenen Fledermausvorkommens auf Herbst 2012 verschoben. Nach den bisherigen Erfahrungen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch davon auszugehen, dass sich außerdem der europarechtlich streng geschützte Juchtenkäfer in den zahlreichen Baumhöhlen dieser Bäume befindet.
Des Weiteren fordert der BUND als Ausgleich für die Fällungen 100 Neupflanzungen von Bäumen im Stuttgarter Innenstadtbereich. Diese sollte ausschließlich im versiegelten Siedlungs- und Verkehrsbereich vorgenommen werden und nicht in vorhandenen Parks.
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