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Deutsche Vermögensfonds: Die Fallstricke des Angebotes der Futura Finanz AG

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(openPR) Derzeit sind die Vermittler der Futura Finanz AG aufgerufen, sämtliche Anleger aufzusuchen und sie zum Abschluss eines Sparplanes beim Bankhaus Reithinger zu bewegen. Begründet wird die Umstellung seitens der Vermittler damit, dass aufgrund von angeblichen Änderungen im Steuerrecht die Steuervorteile beim Deutschen Vermögensfonds entfallen seien und der Fonds deshalb nunmehr vom Bankhaus Reithinger übernommen worden sei. Gelockt wird außerdem mit hohen Zinsen/Boni, einer Kapitalgarantie sowie ständiger Verfügbarkeit.



Gleichzeitig sollen die Anleger einen "Haftungsausschluss" gegenüber der Futura Finanz unterzeichnen.

Die BSZ-Vertrauensanwälte raten von der Annahme des Angebotes dringend ab.

Zum einen sind die dargestellten Gründe für den wirtschaftlichen Misserfolg des Deutschen Vermögensfonds I unzutreffend dargestellt. Nicht die Änderung des Steuerrechts hatte die Insolvenz der Fondsgesellschaft zur Folge, sondern sie beruht allein auf der Tatsache, dass die Fondsgesellschaft nicht über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin verfügte. Ungeklärt ist des weiteren der Verleib der eingezahlten Anlegergelder. Von € 43 Mio. sind nur noch € 5 Mio. vorhanden. Die verbleibenden € 38 Mio. sind verschwunden. Die Fondsgesellschaft wird nunmehr vom Insolvenzverwalter abgewickelt und nicht etwa wie von den Vermittlern dargestellt vom Bankhaus Reithinger übernommen.

Auch das Angebot des Bankhaus Reithinger beinhaltet einige Fallstricke. Zum einen erhebt das Bankhaus Reithinger ein Agio in Höhe von 5 % der Vertragssumme, welches bei Sparplanen dieser Art völlig unüblich ist. Dieses Agio von 5 % wird zudem von den ersten Einzahlungen des Sparers einbehalten. Dies bedeutet z.B., dass bei der vertragsgemäßen Einzahlungsdauer von 25 Jahren die Einzahlungen der ersten fünfzehn Monate vollständig für das Agio aufgebraucht werden und keinerlei Anlage in Vermögenswerten erfolgt. Gravierende Auswirkungen hat dies beispielsweise dann, wenn ein Sparer während der Laufzeit die monatlichen Raten nicht mehr erbringen kann und den Vertrag beitragsfrei stellen muss. Das eingezahlte Agio ist in jedem Fall verloren. Bei Lebensversicherungen wurde der Vorwegabzug von Kosten zwischenzeitlich für unwirksam erklärt. Lebensversicherungsgesellschaften sind verpflichtet, die Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit aufzuteilen.

Addiert man sämtliche, in den Vertragsbedingungen aufgeführte Kosten, so ergeben sich für einen Sparplan mit monatlicher Rate von € 100,00 während er gesamten Vertragslaufzeit außergewöhnlich hohe Kosten in Höhe von € 2.485,92 oder 8,29 %.

Zum zweiten bestehen erhebliche Risiken im Hinblick auf den Sparanteil, der in den Investmentfonds HSBC Top-Invest Grand Slam angelegt werden soll. Die Qualität des Fondsmanagements kann noch nicht beurteilt werden, da der Fonds erst zum 01.07.2005 aufgelegt wurde. Ein Vergleich mit dem HSBC Top-Invest Fonds ist entgegen der Darstellung im Werbeprospekt des Bankhauses ebenfalls nicht möglich, da beide Fonds völlig unterschiedliche Kennzahlen aufweisen. Zum Beispiel beträgt die Verwaltungsvergütung beim HSBC Topinvest Fonds nur 1,3 %, beim HSBC Topinvest Grand Slam hingegen 2,1 %.

Im Übrigen hat auch der HSBC Top-Invest Fonds nicht die positive Rendite erwirtschaftet, wie im Prospekt der Privatbank Reithinger dargestellt. Von Auflegung des HSBC Topinvest Fonds am 09.08.2000 bis zum 31.08.2005 hat der Fonds einen Wertverlust von rund 17 % zu verzeichnen.

Zum dritten ist das Bankhaus Reithinger nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB). Einlagen sind nur über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und damit in weit geringerem Umfang als bei den meisten anderen deutschen Bankhäusern abgesichert.

Entscheidender Grund das Angebot der Futura Finanz nicht anzunehmen ist allerdings der mit dem Abschluss des Sparplanes verknüpfte Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber der Futura im Hinblick auf die Vermittlung der Beteiligung am Deutschen Vermögensfonds I. Ein solcher Verzicht sollte keinesfalls erklärt werden. Gegen die Futura Finanz AG können nämlich unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Rückzahlung sämtlicher, bereits geleisteter Zahlungen gerichtet sind. Da die Fondsgesellschaft mittlerweile zahlungsunfähig ist, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die einzige Möglichkeit für die Anleger, ihr Geld wiederzubekommen. Wir empfehlen allen Anlegern, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, bevor in irgendeiner Form auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird.


Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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