(openPR) Zeitarbeit aktuell beim Branchentreffen
Herr Schröder, wie viele Teilnehmer konnten Sie beim diesjährigen ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister am 24. April in Fulda begrüßen?
Edgar Schröder: Mit 120 Gästen haben wir auch beim 6. ES-Unternehmerforum einen neuen Besucherrekord erreicht! Besonders wichtig für uns: 80 Prozent der Teilnehmer kommen direkt aus der Geschäftsführung von Zeitarbeitsfirmen oder sind Inhaber eines Personal-Service. Sie sind also direkt von den elementaren Herausforderungen, vor denen unsere Branche steht, betroffen. Da bietet das ES-Unternehmerforum eine perfekte Plattform zum fachlichen Austausch. Gleichzeitig informiert es über wichtige gesetzliche Veränderungen und Rahmenbedingungen.
Neben Zahlen, Daten und Fakten aus der Zeitarbeitswelt haben Sie in Ihrem Impulsvortrag wichtige Fragen angesprochen, die die Branche derzeit umtreiben. Welche sind das?
Edgar Schröder: Zunächst natürlich: Wann kommt die Lösung für Equal Pay? Darüber hinaus spielen aber auch Fragen, die den Fachkräftemangel und die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern betreffen, eine große Rolle. Außerdem: Welche Änderungen für Personaldienstleister bringen die AÜG-Novellierung und der verschärfte Bußgeldkatalog mit sich? Und wie sollte sich die Zeitarbeitsbranche in Zukunft positionieren? Über all diese Themen informierten die eingeladenen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Recht. Neben den Vorträgen bot der Branchentreff auch dieses Jahr wieder eine Ausstellermesse rund um Produkte und Dienstleistungen der Zeitarbeit. Auch die RAL Gütegemeinschaft Personaldienstleistung e.V. befand sich unter den Ständen, die gerade für unsere Branche wertvolle, messbare Qualitätsstandards schafft.
Ein Highlight der Veranstaltung war der spannende Dialog zwischen Ihnen und Thomas Bäumer, Vizepräsident und Verhandlungsführer des BAP. Wird denn das Thema Equal Pay mit künftigen Tarifabschlüssen befriedet sein?
Edgar Schröder: Eine Equal-Pay-Lösung trägt zwar dazu bei, dass Zeitarbeit nicht länger als Arbeit zweiter Klasse betrachtet wird, aber für dauerhaften Frieden wird sie wohl nicht sorgen. Für die Gewerkschaften bedeuten künftige Tarifabschlüsse nur Zwischenschritte. Die Branche muss sich deshalb auch in Zukunft auf weitere Forderungen einstellen.
Für rege Diskussion sorgte der Vortrag von Referent Leo Mahr, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zum Thema Prüfungspraxis und Erfahrungswerte der Zollbehörden. Worum ging es in diesem Vortrag?
Edgar Schröder: Eines der Ziele des ES-Unternehmerforum ist es, wichtige Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Dabei berichtete Leo Mahr, verantwortlich für alle Prüfungs- und Ermittlungsverfahren am Standort Bamberg, aus der Praxis. Er betonte nochmals die Bedeutung des Equal-Pay-Grundsatzes und auch die Einhaltung der Lohnuntergrenze. Denn Verstöße gegen Mindestarbeitsbedingungen oder den Mindestarbeitslohn können zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG führen. Hier ist wichtig zu wissen, dass der Bußgeldrahmen empfindlich ausgeweitet wurde: auf 500.000 Euro! Dabei führen nicht nur wissentliche Verstöße zu einem Bußgeldverfahren – Fahrlässigkeit genüg. Ein weiteres wichtiges Thema von Leo Mahr waren (Schein-)Werk- oder Dienstverträge und ihre Risiken für Personaldienstleister.
Wie sieht der Personaldienstleister von morgen aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Ricarda B. Bouncken vom Lehrstuhl für Strategisches Management und Organisation an der Universität Bayreuth in ihrem Vortrag. Zu welchen Ergebnissen kam die Referentin?
Edgar Schröder: Zeitarbeit hat Zukunft! Das ist das Resultat des Forschungsprojekts Flex4Work, das von Prof. Dr. Ricarda B. Bouncken betreut wird. Als eine bedeutende Zukunftsstrategie sieht sie dabei die Weiterbildung in der Zeitarbeit. Personaldienstleistern rät Prof. Dr. Ricarda B. Bouncken deshalb, bei höher qualifizierten Facharbeitern in formale Weiterbildung zu investieren. Weniger qualifizierte Zeitarbeitnehmer sollten mit informaler Weiterbildung versorgt werden. Als informale Maßnahmen gelten bereits ausführliche Erklärungen während der Arbeit oder auch ein Coach, der dem Leiharbeitnehmer zur Seite gestellt wird.
Über die Auswirkungen des CGZP-Beschlusses und die neuesten Änderungen des AÜG sprach Dr. Mark Lembke LL.M. (Cornell) in seinem Vortrag. Auf welche aktuellen gesetzlichen Entwicklungen ging der Experte ein?
Edgar Schröder: Zeitarbeitsfirmen, die auf der Grundlage der CGZP-Tarifverträge tätig waren, müssen sich auf erhebliche Lohnansprüche von Seiten der Leiharbeitnehmer einstellen. Denn laut Equal-Pay-Grundsatz können diese verlangen, dass ihnen die Differenz zu dem Arbeitslohn nachbezahlt wird, den der Entleihbetrieb vergleichbaren Stammarbeitskräften gewährt hatte. Auch mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen müsse gerechnet werden. Was die Novellierung des AÜG angeht, empfahl der Experte Personaldienstleistern diese bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Ihr besonderes Augenmerk sollten Zeitarbeitsunternehmen dabei auf den Drehtürsachverhalt und den Zugang von Leiharbeitnehmern zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten nach § 13b richten.
Einen Überblick über die Referenten und Themen des diesjährigen ES-Unternehmerforums können sich Interessierte anhand eines Films auf http://www.es-unternehmerforum.de verschaffen. Demnächst gibt es dort auch schon die ersten Informationen zum 7. ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister, das am 16. April 2013 stattfinden wird.