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Krebspatienten: Welchen Wert hat die Verlängerung der Überlebenszeit?

20.04.201213:22 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) DGHO kritisiert Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Berlin, 20. April 2012 - Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. bewertet die aktuellen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kritisch. Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) waren die drei neuen Krebsmedikamente Abirateron, Cabazitaxel und Eribulin begutachtet worden. Die letzte Entscheidung zu Eribulin wurde am 19. April bekannt gegeben. Die Nutzenbewertung ist Grundlage für Preisverhandlungen mit den Herstellern.

Alle drei Medikamente führen bei Patienten mit weit fortgeschrittener Krebserkrankung zu einer Verlängerung der Überlebenszeit um mehrere Monate: Abirateron und Cabazitaxel bei Prostatakrebs, Eribulin bei Brustkrebs. Der G-BA hat jetzt entschieden, dass der Wert von Cabazitaxel bei Prostatakrebs gering, von Abirateron beträchtlich und von Eribulin bei Brustkrebs ebenfalls gering ist. Mit den Gutachten für die Beschlüsse war jeweils das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt worden.

„Alle drei neuen Medikamente erweitern deutlich das Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten für die betroffenen Patienten“, erklärt Prof. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO. Die Entscheidung über eine medikamentöse Tumortherapie bei Patienten mit fortgeschrittenem Krebs ist schwierig. Gerade für jüngere Patienten ist die Verlängerung der Lebenszeit ein wesentliches Ziel. In der Studie zu Eribulin bei Brustkrebs lag das mittlere Alter der Patientinnen bei 55 Jahren. Bei anderen Patienten steht die Linderung und Vermeidung von belastenden Krankheitszeichen an erster Stelle.

Die DGHO kritisiert, dass die Bewertungsstandards des G-BA für die neuen Medikamente uneinheitlich und nicht transparent sind. Beim Prostatakrebs wurden die neuen Medikamente mit Chemotherapien verglichen, die keinen Standard darstellen und den Patienten oft nicht zumutbar sind. Bei Cabazitaxel und Eribulin wurden mögliche Nebenwirkungen als Argument für die schlechte Bewertung genannt, obwohl diese Nebenwirkungen von den in der medikamentösen Tumortherapie erfahrenen Ärztinnen und Ärzten gut beherrscht werden können. „In die Begutachtung muss mehr ärztliche Kompetenz einfließen“, kommentiert Prof. Gerhard Ehninger, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO, und fordert mehr Evidenz und Erfahrung statt Dominanz der Technokratie.

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