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Neue Dokumentations- und Informationspflichten im Vergabeverfahren

29.09.200511:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Heidelberg, 29. September 2005

Das Vergabeverfahren stellt in seinen verschiedenen Phasen unterschiedliche Anforderungen an die jeweils Beteiligten. Mit dem Stichtag 31. Januar 2006 gilt auch im Bereich der Dokumentations- und Informationspflichten das neue Vergaberecht. Dementsprechend sollten sich die Vergabebefassten mit den neuen Dokumentierungspflichten vertraut machen, um den Übergang von den alten zu den neuen Regelungen fließend bewältigen zu können.
Die neuen Dokumentierungspflichten sind u.a. Thema eines Vortrags von Dr. Gabriele Herlemann, Vorsitzende der 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Die Referentin wird sich darüber hinaus auch mit dem Vergabevermerk als behördeninterne Absicherung und als Beweisführungsinstrument sowie den Informationspflichten im Vergabeverfahren beschäftigen. Der Vortrag ist Bestandteil einer Reihe von Expertenvorträgen im Rahmen der Jahresfachtagung „VergabeFORUM 2006“. Die Veranstaltung findet am 16. und 17. November 2005 in Frankfurt statt. Veranstalter ist die FORUM Institut für Management GmbH in Kooperation und mit Unterstützung vieler Medienpartner. Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und dem in dieser Konstellation bislang einmaligen Referententeam unter www.vergabe2006.de.


Kontakt:
Simone Zeißig
FORUM Institut für Management GmbH
Vangerowstraße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221/500-715
Fax. 06221/500-777
E-Mail
web: www.forum-institut.de





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