(openPR) Mit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die EU zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet.
Durch die neue Verordnung wird die Offenlegung von Informationen für Finanzmarktteilnehmer unter Berücksichtigung der ESG- Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zur Umsetzung in Strategien, Prozessen und Produkten ab 10.03.2021 in ersten Schritten bindend. Die anstehenden Regelungen zu Offenlegungspflichten und Taxonomie-Verordnung gelten dann im kommenden Jahr sowohl auf Unternehmensebene wie auch auf Produktebene.
Ziel der Verordnung ist die Schaffung von Transparenz, die in der Folge faktisch zu einer Umleitung von Kapitalflüssen in Richtung „nachhaltiger“ Investitionen führt. Die Umsetzung der Berichts-, Dokumentations-, und Informationspflichten betrifft folgende Finanzmarktteilnehmer:
- AIFM
- OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- Kreditinstitute, die Portfolioverwaltung anbieten
- Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltung erbringen
- AIFM/OGAW, die Anlageberatung im Einklang mit der AIFMD/OGAW-RL anbieten
Taxonomie und Offenlegungsverordnung stellen hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Fondsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Portfoliounternehmen. Die 2021 in Kraft tretende Verordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zu mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit. Diese und weitere Initiativen werden die Produktlandschaft und Prozesse aller Kapitalmarktteilnehmer nachweislich verändern.
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