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Steuerklärung: Bewerbungskosten zurückholen

(openPR) Bochum. Für viele Berufsanfänger ist die Steuererklärung ein Brief mit sieben Siegeln. Dabei ist es gar nicht so schwer wenigstens die Kosten für Bewerbungsmappen beim Fiskus einzufordern, wie das Absolventenmagazin UNICUM BERUF (Ausgabe 01/2012) berichtet.

Briefmarken, Mappen und Foto – Bewerbungen sind teuer. Als Entschädigung können die Kosten dafür bei der Steuererklärung im Punkt „Werbungskosten“ angeführt werden. „So können die Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit geltend gemacht werden“, sagt Steuerberater Sven Richter.

Auch die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Übernachtungen vor Ort können als Werbungskosten gelten, erklärt Richter. Doch Vorsicht: Bekommt der Bewerber vom Unternehmen etwas erstattet oder Zuschüsse vom Arbeitsamt, muss er diese angeben.


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:: Martina Fromme, verantw. Redakteurin UNICUM BERUF
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