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„Gelangensbestätigung“ ist nicht gelungen

Bild: „Gelangensbestätigung“ ist nicht gelungen
Bayerns VLM-Landesvorsitzende Jutta Herzner-Tomei.
Bayerns VLM-Landesvorsitzende Jutta Herzner-Tomei.

(openPR) VLM-Landesvorsitzende Jutta Herzner-Tomei: Alleingang deutscher Finanzverwaltung ist Schikane für Exporteure / Nachweispflichten für EU-Lieferungen („Gelangensbestätigung“) ist unzumutbar / Bürokratiemonster kostet Exportwirtschaft Milliarden



MÜNCHEN / INGOLSTADT – Als unzumutbare Schikane durch die deutsche Finanzverwaltung hat der liberale Mittelstand die Nachweispflichten für Exporteure bei EU-Lieferungen, die sogenannte Gelangensbestätigung, bezeichnet. „Es ist der falsche Weg, statt Bürokratie abzubauen, nur für deutsche Unternehmen Hürden aufzubauen“, kritisiert Jutta Herzner-Tomei, Landesvorsitzende der Vereinigung für Liberale Mittelstandspolitik in Bayern e. V. (VLM), am Donnerstag in Ingolstadt.

Bisher wurden Lieferungen deutscher Unternehmen an innereuropäische Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Der Kunde hatte bisher seine ausländische Umsatz-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitgeteilt und um eine umsatzsteuerfreie Rechnung gebeten. Seit Anfang dieses Jahres sei der Export bereits bürokratisch verschärft worden, der Exporteur musste sich die Richtigkeit der UST-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen. Der Verkäufer konnte die Rechnung ausstellen, musste aber den Nachweis über die Lieferung der Ware bringen. Dies geschah bisher über die Rechnungskopie und den „weißen Frachtbrief“ des Spediteurs, die Posteinlieferungsbescheinigung oder vergleichbare Unterlagen.

Seit dem 1.1.2012 (mit Übergangsfrist bis zum 30.6.) reicht aufgrund eines Alleingangs des deutschen Finanzministeriums solch ein Nachweis nicht mehr aus. Vielmehr muss eine sogenannte „Gelangensbestätigung“ des Kunden eingereicht werden. Diese muss Namen und Anschrift des Abnehmers, Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung inklusive der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen, Tag und Ort des Erhalts des Gegenstands im EU-Ausland oder bei Selbsttransporten durch den Abnehmer Tag und Ort des Endes der Beförderung, das Ausstellungsdatum der Bestätigung und die Unterschrift des Abnehmers enthalten.

Bei Kunden im EU-Ausland herrscht nach Berichten von Exporteuren großes Unverständnis. Deutsche Unternehmen müssten Aufklärungsarbeit über den Alleingang der deutschen Finanzverwaltung leisten. „Diese Regelung baut ein neues Handelshemmnis innerhalb der EU auf und benachteiligt deutsche Exporteure“, kritisiert Jutta Herzner-Tomei.

Umsatzsteuerpflicht entsteht
Ohne diese „Gelangensbestätigung“ unterliegt die Sendung der deutschen Umsatzsteuerpflicht. Der Verkäufer, z. B. im Online-Handel, habe entweder den Aufwand, einer ausgebliebenen Gelangensbestätigung nachzulaufen oder ohne den Nachweis des Gelangens sogar noch Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen.
Außer bürokratischen Aufwands bringt die Lösung Herzner-Tomei zufolge keinen Erkenntnisgewinn für die Finanzverwaltung. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich Umsatzsteuerbetrüger durch die Gelangensbestätigung abhalten lassen. Der Rest der seriös arbeitenden Exporteure wird bestraft“, so die VLM-Landesvorsitzende.
Der Verkäufer ist nach den geltenden deutschen fiskalischen Vorschriften darauf angewiesen, dass der Empfänger bereit ist, das „Gelangen“, also den Erhalt der Ware zu bestätigen. Im Umkehrschluss könne er die bürokratischen Pflichten auf den Abnehmer abwälzen, wenn er die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent verrechnet. Nach Einreichen der Gelangensbestätigung könne dann die Umsatzsteuer an den Warenempfänger rückerstattet werden.

Die Finanzverwaltung hatte auf die massive Kritik an der „Gelangensbestätigung“ bereits reagiert und die Übergangsfrist bis zum 30.06.2012 verlängert. Bis dahin werde es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der alten Rechtslage geführt werde, heißt es in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Schlechtes Gewissen der Finanzverwaltung
Das Einräumen einer Übergangsfrist von sechs Monaten zeigt nach Ansicht von Herzner-Tomei das schlechte Gewissen der Finanzverwaltung: „Eine echte Lösung sieht anders aus.“ Experten schätzen einen Aufwand von 5 bis 20 Euro je Gelangensbestätigung. Das Bürokratiemonster werde die deutsche Exportwirtschaft „Milliarden“ kosten, so Herzner-Tomei.

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