openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Reisekosten bei Aus- und Fortbildung besser absetzbar

29.03.201214:05 UhrVereine & Verbände

(openPR) Studenten und Auszubildende dürfen sich freuen: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 9.2.2012, Az. VI R 44/10 und VI R 42/11) die steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte deutlich verbessert. Das Gericht engte dabei weiter den Anwendungsbereich der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ ein, die für Steuerpflichtige Beschränkungen vorsieht.

Nunmehr können für die Fahrten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Kosten oder alternativ 0,30 € als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, für die Hin- und Rückfahrt. Gerade bei längeren Ausbildungsabschnitten kann dies einen Unterschied von mehreren 100 € pro Jahr zu Gunsten des Steuerpflichtigen bedeuten.

Indem der Bundesfinanzhof die Lehrstätten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht, können Betroffene für die ersten drei Monate außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung ansetzen.

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln sieht diese Änderung der Rechtsprechung positiv. Die verminderte Leistungsfähigkeit von Auszubildenden wird hiermit realitätsnah berücksichtigt. Der Verband weist aber darauf hin, dass im Rahmen einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur Aufwendungen in Höhe von 4000 € bzw. ab 2012 von 6000 € lediglich als Sonderausgaben anerkannt werden. Gegen diese Beschränkungen sind aber „Musterverfahren“ anhängig.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 620346
 898

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Reisekosten bei Aus- und Fortbildung besser absetzbar“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerberater-Verband e.V. Köln

Bild: Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, KölnBild: Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln
Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln
Ein festlicher Start ins neue Jahr: Zum traditionellen Neujahrsempfang am 12. Januar im Hotel Excelsior, Köln, begrüßte StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., etwa 200 Mitglieder und Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Medien. Repräsentanten der großen Parteien, der berufsständischen Institutionen und Kammern, der Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit waren der Einladung gefolgt. Der Präsident freute sich besonders, den diesjährigen Festredner anzukündigen: Tom B…
Weniger Hausarbeit und weniger Steuerlast: So geht’s!
Weniger Hausarbeit und weniger Steuerlast: So geht’s!
Die ersten Sonnenstrahlen wärmen die Gesichter und offenbaren mitunter so manches, das die dunkle Jahreszeit im Verborgenen gehalten hat. Will heißen: Für viele steht wieder einmal der (unliebsame) Frühjahrsputz an. Haben Sie schon mal daran gedacht, sich dabei professionelle Unterstützung in die eigenen vier Wände zu holen? Zu teuer? Beteiligen Sie doch einfach den Fiskus an Ihren Kosten! Um 20 % der Aufwendungen für Arbeitsleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, einschließlich der entstandenen Fahrtkosten, kann d…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Blended Learning: Hygienebeauftragter Arzt und PflegeBild: Blended Learning: Hygienebeauftragter Arzt und Pflege
Blended Learning: Hygienebeauftragter Arzt und Pflege
… Schulen. Das Problem: Etablierte Fortbildungen mit persönlicher Präsenz dauern bis zu fünf Tage und belasten Dienstpläne und Budgets durch Abwesenheiten und hohe Seminar- und Reisekosten. *** Die meduplus Smart Learning Methode *** Eine Lösung für dieses Problem stellt das Berliner Unternehmen meduplus nun unter dem Namen Smart Learning vor. Meduplus …
Bild: Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertetBild: Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet
Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet
Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Für „gemischte“ Reisekosten von Medizinern besteht nach neuester Rechtsprechung kein generelles Abzugsverbot mehr. Das oberste deutsche Steuergericht hat kürzlich für einen Fall einer Fortbildungsreise eines Unfallarztes entschieden, das kein sogenanntes „generelles Abzugsverbot“ mehr vorliegt, wenn …
Wie Führungskräfte fit für die Anforderungen der Zukunft werden
Wie Führungskräfte fit für die Anforderungen der Zukunft werden
… Unternehmen ist es außerdem von Vorteil, dass die Mitarbeiter auch in der Freizeit oder in ruhigen Zeiten am Arbeitsplatz lernen können und keine langen Fehlzeiten und Reisekosten für die Fortbildung anfallen. Der nächste Lehrgang startet am 22.09.2017 und dauert bis zum 15.12.2017. Alle Module können auch einzeln gebucht werden. Weitere Informationen oder …
Bild: Online Kurs für HygienebeauftragteBild: Online Kurs für Hygienebeauftragte
Online Kurs für Hygienebeauftragte
… schulen. Das Problem: Etablierte Fortbildungen mit persönlicher Präsenz dauern bis zu fünf Tage und belasten Dienstpläne und Budgets durch Abwesenheiten und hohe Seminar- und Reisekosten. ### meduplus Smart Learning ### meduplus Smart Learning ist ein neuartiger Ansatz, bei dem ein umfangreicher Online Kurs und eine praxisorientierte Präsenzveranstaltung in ein …
Bild: Reisekostenabrechnung 2026: Online-Seminar gibt Sicherheit bei neuen Regeln und aktueller RechtsprechungBild: Reisekostenabrechnung 2026: Online-Seminar gibt Sicherheit bei neuen Regeln und aktueller Rechtsprechung
Reisekostenabrechnung 2026: Online-Seminar gibt Sicherheit bei neuen Regeln und aktueller Rechtsprechung
Die Reisekostenabrechnung zählt zu den prüfungsintensivsten Bereichen der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Bereits kleine Fehler können erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Blick auf das Jahr 2026 verschärft sich diese Situation weiter: Neue gesetzliche Vorgaben, aktuelle BFH-Rechtsprechung sowie zahlreiche Verwaltungsanweisungen erfordern …
Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen
Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen
… Fortbildung auch in Deutschland besucht werden könnte, reicht laut aktueller Rechtsprechung nicht für eine Ablehnung aus. Schwieriger ist es jedoch, auch die Fahrt- und Reisekosten geltend zu machen. Konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit So sollten Steuerzahler, die eine Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen wollen, auf ein paar …
Grenzen überwinden – Karriere fördern
Grenzen überwinden – Karriere fördern
… Berufsausbildung, weniger als einem Jahr Berufserfahrung und guten Sprachkenntnissen des Gastlandes. Ein Praktikantenplatz muss nachgewiesen werden. Die Teilnehmer erhalten aus Mitteln der Hermann-Strenger-Stiftung ein Stipendium als Zuschuss zu Lebenshaltungs- und Reisekosten. Zeitpunkt und Dauer der Fortbildung richten sich nach den individuellen Möglichkeiten.
Bild: Online-Seminar „Reisekostenabrechnung 2025“ am 1. April 2025Bild: Online-Seminar „Reisekostenabrechnung 2025“ am 1. April 2025
Online-Seminar „Reisekostenabrechnung 2025“ am 1. April 2025
Die Abrechnung von Reisekosten unterliegt einem komplexen steuerlichen Regelwerk, das sich regelmäßig verändert. Insbesondere durch neue Verwaltungsanweisungen und aktuelle BFH-Rechtsprechung stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre internen Richtlinien anzupassen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.Um Fach- und Führungskräfte auf den …
Bild: bluepages-Beiträge zur MoodleMoot an der Universität MannheimBild: bluepages-Beiträge zur MoodleMoot an der Universität Mannheim
bluepages-Beiträge zur MoodleMoot an der Universität Mannheim
… von Tele-Tutoring und der bewährten Lernplattform Moodle ergeben sich viele Möglichkeiten zur e-Inklusion. Darüber hinaus ergeben sich viele Optionen zur Einsparung von Reisekosten und zur Durchführung von ortsunabhängigen Präsenzveranstaltungen, sofern dort eine ausreichende Bandbreite für den Internetzugang zur Verfügung steht. Alle 4 Videos sind in …
Grenzen überwinden – Karriere fördern
Grenzen überwinden – Karriere fördern
… Berufserfahrung und guten Sprachkenntnissen des Gastlandes. Ein Praktikantenplatz muss nachgewiesen werden. Die Teilnehmer erhalten aus Mitteln der Hermann Strenger Stiftung ein Stipendium als Zuschuss zu Lebenshaltungs- und Reisekosten. Der Zeitpunkt der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten. Praktika werden bis zu sechs Monate gefördert.
Sie lesen gerade: Reisekosten bei Aus- und Fortbildung besser absetzbar