Reisekosten bei Aus- und Fortbildung besser absetzbar
(openPR) Studenten und Auszubildende dürfen sich freuen: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 9.2.2012, Az. VI R 44/10 und VI R 42/11) die steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte deutlich verbessert. Das Gericht engte dabei weiter den Anwendungsbereich der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ ein, die für Steuerpflichtige Beschränkungen vorsieht.
Nunmehr können für die Fahrten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Kosten oder alternativ 0,30 € als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, für die Hin- und Rückfahrt. Gerade bei längeren Ausbildungsabschnitten kann dies einen Unterschied von mehreren 100 € pro Jahr zu Gunsten des Steuerpflichtigen bedeuten.
Indem der Bundesfinanzhof die Lehrstätten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht, können Betroffene für die ersten drei Monate außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung ansetzen.
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln sieht diese Änderung der Rechtsprechung positiv. Die verminderte Leistungsfähigkeit von Auszubildenden wird hiermit realitätsnah berücksichtigt. Der Verband weist aber darauf hin, dass im Rahmen einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur Aufwendungen in Höhe von 4000 € bzw. ab 2012 von 6000 € lediglich als Sonderausgaben anerkannt werden. Gegen diese Beschränkungen sind aber „Musterverfahren“ anhängig.
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Kurzportrait des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.200 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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