(openPR) Heidelberg, 23. September 2005,
Die Anforderungen an die Erstellung einer korrekten Ausschreibung werden immer wieder unterschätzt. Dies kann dazu führen, dass fehlerbehaftete Ausschreibungen aufgehoben werden müssen. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Aufhebungsanspruch seitens der Bieter besteht ist Thema eines Vortrags von Dr. Wolfgang Kirchhoff, Richter am Bundesgerichtshof im für Vergabesachen zuständigen X. Zivilsenat. Tritt der Aufhebungsfall ein, werden Auftraggeber auch immer häufiger mit Schadensersatzansprüchen der Bieter konfrontiert . Der Referent wird sich daher insbesondere auch mit den Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch beschäftigen und sich der Frage widmen, in welchem Umfang solchen Schadensersatzbegehren stattgegeben werden kann. Der Vortrag ist Bestandteil einer Reihe von Expertenvorträgen im Rahmen der Jahresfachtagung „VergabeFORUM 2006“. Die Veranstaltung findet am 16. und 17. November 2005 in Frankfurt statt und wird schon heute als der Branchentreff des Jahres gehandelt. Veranstalter ist die FORUM Institut für Management GmbH in Kooperation und mit Unterstützung vieler Medienpartner. Ausführliche Informationen zum Tagungsprogramm und dem Referententeam in dieser bislang einmaligen Konstellation im Internet unter www.vergabe2006.de
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Simone Zeißig
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