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Dr. Peters Lebensversicherungsfonds - Altanleger werden „rasiert“…

(openPR) … falls sie nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen

(Bremen, 8. März 2012) Altanleger, die an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen, werden „rasiert“: So drohte Dr. Anselm Gehling, Chief Operating Officer der Dr. Peters Group, auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Dr. Peters Fonds DS Fonds Nummer 101 Life Value I am 7. März in Dortmund.



„Nach rund dreistündiger sehr kontroverser Diskussion der rund 100 Anleger war dies das ernüchternde Resümee, das in seltener Offenheit von der Geschäftsführung gezogen wurde“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Der Fonds, der in den Ankauf von Lebensversicherungen auf dem US-Markt in den Jahren 2004 bis 2008 rund 49 Millionen US-Dollar investiert hat, befindet sich in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten. Dies rührt daher, dass die prognostizierten Versicherungsereignisse (= Tod der Versicherungsnehmer) nicht so eintreten wie im Fondsprospekt dargestellt. Deshalb kann der Fonds so gut wie keine Zuflüsse durch Versicherungsleistungen verzeichnen. Andererseits muss der Fonds weiterhin Prämien für die Lebensversicherungspolicen in Millionenhöhe zahlen.

Die nächsten Zahlungen wären Ende April fällig. Der Fonds verfügt aber nicht mehr über die notwendige Liquidität. Deshalb hatte die Geschäftsführung zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung geladen, um dort über das von ihr entwickelte so genannte Sanierungskonzept abstimmen zu lassen.

„Die Gesellschafterversammlung war von der Geschäftsführung dilettantisch vorbereitet“, so Fachanwalt Gieschen. Mögliche Alternativen zur Kapitalerhöhung seien von der Geschäftsführung nicht vorbereitet oder lediglich mit vagen Vermutungen dargestellt worden. So mussten sich die Anleger hinsichtlich der Alternative - jetziger Verkauf aller oder nur einiger Lebensversicherungspolicen -, die der Fonds hält, mit der vagen Aussage der Geschäftsführung zufrieden geben, dass man dann mit „sehr hohen Abschlägen auf den Versicherungsnennwert“ zu rechnen habe. „Genaue Zahlen hierzu konnte oder wollte die Geschäftsführung nicht vorlegen“, kritisiert Jens-Peter Gieschen. Und fährt fort: „Damit dies auch zukünftig so bleibt, hat man den Gesellschaftsvertrag an entscheidender Stelle gleich noch mit geändert und der persönlich haftenden Gesellschafterin bei Abstimmungen zusätzliche 50.000 Stimmen zugesprochen“.

Mit einer Saalmehrheit von rund 80 Prozent wurde der Kapitalerhöhung schließlich zugestimmt, allerdings waren nur rund zwei Drittel der Anteilseigner selbst anwesend oder durch entsprechende Bevollmächtigte vertreten. Das beschlossene Sanierungskonzept bedeutet für die Altanleger nach Berechnungen der Fondsgesellschaft, dass sie über die Gesamtlaufzeit des Fonds lediglich mit Auszahlungen in Höhe von rund 68 Prozent des ursprünglich eingezahlten Kapitals rechnen können. „Schon jetzt steht also fest, dass diese Altanleger mehr als dreißig Prozent des eingezahlten Kapitals verlieren werden“, kündigt Gieschen an.

Die Fondsgeschäftsführung hat auf der Gesellschafterversammlung dann noch Szenarien vorgestellt, wie sich eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung für die Altanleger auswirken würde, sobald diese dem Fonds neues Kapital zuführen würden. Sollten sich die Anleger an den beiden geplanten Kapitalerhöhungen mit jeweils 10 Prozent der bisherigen Zeichnungssumme beteiligen und dieses frische Kapital dem Fonds zur Verfügung stellen, müssten sie immer noch mit erheblichen Verlusten rechnen. „Ein sogenannter break even wird erst dann erreicht, wenn die Altanleger in den beiden Kapitalerhöhungen noch einmal 50 Prozent der bisher gezeichneten Summe dem Fonds zur Verfügung stellen“, rechnet Fachanwalt Gieschen vor. Dann könnten die Anleger am Ende der Laufzeit mit rund 97 Prozent Auszahlung des gezeichneten Kapitals rechnen.

Rechtsanwalt Gieschen: „Für alle Anleger, die diesen Fonds über eine Bank oder Sparkasse gezeichnet haben, gibt es aber eine viel sinnvollere Alternative.“ Wer rund 15 Prozent des gezeichneten Kapitals in ein Gerichtsverfahren investiere, könne durch Schadenersatzprozesse rund 110 bis 120 Prozent des gezeichneten Kapitals gegenüber den beratenden Banken durchsetzen. „Wir wissen, dass die vertriebsbeteiligten Banken rund 13 Prozent Provision von der Fondsgesellschaft bekommen haben und hierüber die Anleger nicht aufgeklärt worden sind. Mit der kick-back-Rechtsprechung des BGH im Rücken sind diese Klagen äußerst erfolgversprechend“, betont Gieschen.

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