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Neue Zulassungsbescheinigung für KFZ ab 01.10.2005

(openPR) Aufgrund einer Änderung einer EG – Richtlinie zur Harmonisierung der Zulassungsdokumen-te haben ab dem 01. Oktober 2005 Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgedient. Beide Dokumente werden durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt.
Die bisherigen Dokumente behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit, werden jedoch bei jeder Änderung der Fahrzeugpapiere, wie Ummeldung, Halterwechsel oder technischen Änderun-gen gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II ausgetauscht.
Erstzulassungen erhalten generell die neuen Dokumente.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bleibt optisch dem bisherigen Doku-ment ähnlich. In den Ziffern 1 bis 33 wird statt wie bisher mit Text nunmehr mit Codes ge-arbeitet. Diese Codes sind in allen EU – Ländern gleich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gibt es im DIN A4 Format und ist nur noch einseitig bedruckt. Konnten im Fahrzeugbrief bisher bis zu 6 Halter eingetragen wer-den, sind zukünftig im Teil II nur noch 2 Halter zu finden. Wird das Fahrzeug verkauft, wird ein neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Neben einer erhöhten Fälschungssi-cherheit wird durch die Vergabe von Registriernummern eine bessere Nachverfolgbarkeit erreicht.

Ein Nachteil für den Käufer eines Gebrauchtwagens ist jedoch, dass er aufgrund der verringerten Haltereintragungen die Geschichte des Fahrzeuges schwerer nachvollziehen kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Steffen Sparmann
Tel. +49 341. 215 43 13
E-Mail E-Mail



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