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Service für Bürger und Kommune

26.01.201518:24 UhrIT, New Media & Software
Bild: Service für Bürger und Kommune
Plakette und Fahrzeugschein mit den neuen Sicherheitscodes (Foto: ekom21)
Plakette und Fahrzeugschein mit den neuen Sicherheitscodes (Foto: ekom21)

(openPR) eGovernment bei der Kfz-Außerbetriebsetzung
Von Stefan Thomas

Die ekom21 hat eine neuartige Portallösung entwickelt, mit der die Beantragung der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über das Internet erfolgen kann.

Mit dem Online-Portal „i-Kfz“ können Bürger von nun ab den Antrag auf Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs bequem von zu Hause aus und zu jeder Uhrzeit vornehmen.



Einfach und sicher
Bertram Huke, Geschäftsführer des hessischen IT-Dienstleisters ekom21, wertet diese Möglichkeit als weiteren Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit und effizientem eGovernment. Und dies völlig einfach und sicher.

Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erspart sich der Bürger seit dem 1. Januar 2015 für die Außerbetriebsetzung seines Fahrzeugs den Gang zur Zulassungsbehörde. Möglich wird dies durch die neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichen und einen verdeckten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Zur online-basierten Außerbetriebsetzung seines Fahrzeuges benötigt der Halter einen neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen Computer mit Internetanschluss sowie ein Kartenlesegerät, die Kennzeichen mit den neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem neuen Sicherheitssiegel.

Das Portal der ekom21 führt den Bürger sicher Schritt für Schritt durch die Beantragung der Abmeldung.

Ausgeklügeltes System
Zunächst erfolgt die Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Anschließend gibt der Fahrzeughalter das Kennzeichen seines Fahrzeuges ein und rubbelt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Sicherheitscode frei. Diesen siebenstelligen Code gibt er auf der Portalseite ein. Danach muss auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen ein Feld auf der Stempelplakette freigerubbelt werden; auch hier befinden sich Codes, die der Bürger im Portal erfasst.

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt bargeldlos über ePayment; die ekom21 hat hierfür die gängigsten Bezahlsysteme in ihre Lösung integriert.

Die erfassten Daten werden mit dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt abgeglichen. Sind diese fehlerfrei, wird der Antrag des Bürgers elektronisch an die zuständige Zulassungsbehörde weitergeleitet. Dort erfolgt der Abschluss des Vorgangs. Den schriftlichen Bescheid über die erfolgte Außerbetriebsetzung bekommt der Fahrzeughalter auf Wunsch per Post oder De-Mail zugestellt.

kfz21 und i-Kfz
Da die ekom21 gleichzeitig Hersteller der Kfz-Zulassungssoftware kfz21 ist, lag die Entwicklung des Internetportals für die Außerbetriebsetzung nahe. Schließlich arbeiten 23 Zulassungsbehörden in Hessen mit kfz21, in dem rund 4,7 Millionen aktive und mehr als 50 Millionen Archivsätze gespeichert sind. In Rheinland-Pfalz setzen 39 Zulassungsbehörden diese Software der ekom21 ein. Auch die Freie und Hansestadt Hamburg – die zweitgrößte Straßenverkehrsbehörde in Deutschland – hat das System der ekom21 im Einsatz und beteiligt sich aktiv an dessen Weiterentwicklung.

Die elektronische Außerbetriebsetzung ist bereits in Hessen und in Kürze auch über 39 Kfz-Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz möglich.

Für ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke ist das Online-Portal nur der erste Schritt für weitere internetbasierte Dienstleistungen: „Wir entwickeln unsere Softwarelösungen konsequent in Richtung eGovernment. Nicht ohne Grund, denn elektronische Verwaltungshandlungen entlasten nicht nur unsere kommunalen Kunden von zeit- und personalintensiver Routinearbeit, sondern ermöglichen auch den Bürgern ihre Behördengänge bequem von der heimischen Couch aus zu erledigen – und dies vollkommen zeitunabhängig“.

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