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HSC Optivita UK II – Hilfe für Anleger

Bild: HSC Optivita UK II – Hilfe für Anleger
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Lebensversicherungsfonds.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Lebensversicherungsfonds.

(openPR) Für die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II wird auch 2012 keine Erleichterung bringen. Die Anleger erhalten weniger als die Hälfte der versprochenen Ausschüttungen.

2003 platzierte die Hanseatische Sachwert Concept GmbH den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II GmbH & Co. KG auf dem Markt. Von den Anlegern wurden rund 72,2 Mio. Euro an Eigenkapital eingebracht. Der Fonds verfügt über etwa 4.000 britische Versicherungspolicen.



Bereits 2011 geriet HSC Optivita UK II in Schwierigkeiten. Damals ging es um die Schlusszahlungen der gehaltenen britischen Lebensversicherungen. Auf Grund der Finanzkrise wurden die Beträge der Schlusszahlungen deutlich verringert. Die Kalkulation von HSC Optivita UK II ging daher nicht mehr auf. Der Rückkaufswert der Versicherungen wurde wegen der Finanzkrise ebenfalls geringer. Der Fonds geriet in finanzielle Schieflage.

Es scheint, dass HSC Optivita UK II die Folgen dieser Schwierigkeiten noch nicht überwunden hat. Den Anlegern wurde unlängst mitgeteilt, dass die Ausschüttungen für 2011 deutlich geringer ausfallen werden als versprochen. Nur 16% bezogen auf die Kapitaleinlage sollen ausgeschüttet werden, versprochen waren 33%. Damit werden die Ausschüttungen mehr als halbiert!

Auch die hohe Vergütung des Geschäftsführers und die ebenfalls hohe Treuhand-Vergütung sorgen für weiteren Unmut bei den Anlegern von HSC Optivita UK II. Die Anleger halten die hohen Vergütungen für unangebracht, wenn die Ausschüttungen für die Anleger gleichzeitig drastisch reduziert werden.

Als kritikwürdig wird auch das Geschäftsmodell der Lebensversicherungfonds als solches angesehen. HSC Optivita UK II kauft auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen britische Versicherungspolicen auf und zahlt anschließend die Beiträge für den Versicherten weiter. Stirbt der Versicherte, wird der Versicherungsbetrag an HSC Optivita UK II ausgezahlt. Pikant: Je früher der Versicherte stirbt, desto lukrativer war der Aufkauf der Police. Mit dem frühen Tod eines Menschen Geschäfte zu machen, halten viele Menschen für unerträglich.

Anleger, die wegen der reduzierten Ausschüttungen und der generell dürftigen Entwicklung des Fonds mit dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II unzufrieden sind, sollten erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen. In der Vergangenheit wurden bei der Anlageberatung von Banken oder Anlageberatern häufig Fehler begangen, die es den Anlegern erlauben können, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und Schadensersatz von Banken oder Beratern zu erlangen. Auch kommt eine Prospekthaftung in Frage, wenn der Prospekt von HSC Optivita UK II nicht den Mindeststandards entspricht. Anleger von HSC Optivita UK II sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.

Mehr Infos:
Lebensversicherungsfonds Infoportal http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/lebensversicherungsfonds

HSC Opitvita Infoportal http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/hsc-optivita-deutschland-hsc-optivita-uk-und-hsc-optivita-usa

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