(openPR) Mit der so genannten Button-Regelung soll der Verbraucherschutz im Internet verbessert werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag am 2. März mit großer Mehrheit. Lediglich die Linken enthielten sich.
Durch die Neuregelung werden Unternehmen beim Online-Handel verpflichtet, mit einem Button unmissverständlich auf alle anfallenden Kosten beim Kauf eines Produktes und Mindestlaufzeiten bei Abonnements hinzuweisen. Geschieht dies nicht, kommt kein Vertrag zu Stande und der Käufer muss nicht zahlen. Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger seien bisher mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland Opfer solcher Kostenfallen im Internet gewesen.
Obwohl der Gesetzesentwurf auf breite Zustimmung stieß, gab es auch Kritik aus Reihen der Opposition. Die Regel käme zu spät, sei nicht weitreichend genug und biete keine Handhabe gegen unseriöse Inkassounternehmen, kritisierten Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken. Leutheusser-Schnarrenberg kündigte hier für die Zukunft weitere Schritte an.
Auch der Blogger und Verbraucherschützer Udo Schmallenberg von www.verbraucherschutz.tv spart nicht mit Kritik. Für ihn bleibt das Problem, dass den fünf Millionen Opfern durch eine viel zu spät eingeführte Buttonlösung nicht geholfen wird. Inkassodienste brüsten sich heute öffentlich damit, in Einzelfällen noch bis zu 800.000 offene Forderungen im System zu haben: "Die Abofallenbetreiber werden noch jahrelang Menschen drangsalieren dürfen!"
Mehr Infos und Kommentare zur Buttonregelung unter: http://www.verbraucherschutz.tv/2012/03/02/buttonlosung-kommt-mehr-verbraucherschutz












