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Es steht ein neues Urteil zum EU-Führerschein an, die ARD berichtet

02.03.201208:50 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Heute Morgen (1.3.2012) war im ARD Morgenmagazin ein Bericht zum EU-Führerschein sowie dem heute anstehenden Urteil des EU-Gerichtshofes. In diesem Bericht wurden EU-Führerscheininhaber, welche Ihre Fahrerlaubnis in Tschechien erlangt oder wiedererlangt haben als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse dargestellt. Selbst der ADAC zweifelt die Gültigkeit dieser Papiere an.


Dem Zuschauer stellt sich die Frage, warum sollten Fahrtschulen und Prüfer in Tschechien anders arbeiten als in Deutschland? Und auch die Zweifel an der Rechtsgültigkeit, so wie sie im Bericht dargestellt wurden sind unrichtig.
Der EuGh urteilte im Urteil C-467/10 vom 01.03.2012
„Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die Nichtanerkennung eines später in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins nicht rechtfertigen.“
Das heißt, es ist so, dass der EU-Führerschein rechtsgültig ist, wenn die Bestimmungen der „RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein eingehalten wurden. Dazu zählt unter anderem die Einhaltung der 185 Tage Wohnsitz regel. Auch sind hier die Gründe definiert die eine Verkürzung dieser Regel erlauben.
Immer wieder wird im Bericht auch die MPU angesprochen. Das Recht sagt ganz einfach, dass die MPU eine nationale Auflage ist, welche in Tschechien keine Wirkung hat. Für das Fahren in Deutschland kann das Ablegen einer MPU jedoch nur angeraten werden um juristisch allen Problemen aus dem Wege zu gehen. Dazu kann auch eine MPU in Tschechien vor in Deutschland zugelassenen Gutachtern abgelegt werden. Jedoch obliegt diesen Gutachtern nicht, auf die die in Deutschland übliche und gewünschte Durchfallquote von 85% zu achten. Diese Gutachter sehen den Menschen und seine Probleme. Handelt es sich um einen sogenannten „Unbelehrbaren“, so wird die MPU natürlich auch hier verweigert.
Im Bericht kommt der Anschein auf, dass die genannte Agentur Scout Logic, hier ganz einfach Gesetze sehr großzügig auslegt, wie auch schon aus der Bemerkung „Studium in Prag“ herauszuhören ist. Eine Umgehung der 185 Tage aufgrund einer Immatrikulation an einer tschechischen Universität ist heute nur noch schwer zu legitimieren.
Wichtig ist es für jeden Kunden, sich eine Agentur zu suchen, welche sich nicht nur an den Buchstaben des Gesetzes orientiert, sondern auch den Menschen und seine Probleme sieht, so wie im Zweifelsfall auch anschließend den Kunden bei auftretenden Problemen betreut.
Die Agentur Tarabas68 ( http://www.tarabas68.com oder http://www.ohne-mpu.com/ ) bietet schon seit langem den EU-Führerschein in CZ an. Wurde dem Kunden eine MPU auferlegt, so wird diesem dringend angeraten, diese ebenfalls abzulegen. Weiter wurden schon immer dort alle Vorgaben peinlich genau eingehalten, zu denen zum Beispiel eine eingehende Fahrtauglichkeitsuntersuchung gehört. Auch gab es schon Kunden, denen aufgrund mangelnder Eignung oder Fähigkeiten der Führerschein verweigert wurde. Auch das ein Beleg dafür, dass nicht alle Teilnehmer fahruntauglich sind. Der Inhaber Rolf Herbrechtsmeier empfiehlt unter anderem jeden Bewerber, sich nicht auf irgendwelche Lücken im Gesetz, wie die Grauzone mit der MPU einzulassen. Diese Firma genießt sogar unter den Behörden einen exzellenten Ruf. Das liegt sicher auch daran, das Tarabas68 schon immer versuchte sichere Fahrer auf die Straße zu bringen und auch als verdeckter Insider für Behörden und Medien arbeitet.

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