(openPR) Huebner: "Die BaFin zieht ihre Sprungrevision zurück - damit kann jetzt jeder Versicherungsnehmer Kickbacks bekommen."
LEVERKUSEN, 29. Februar 2012 – Eine Woche vor seinem 78. Geburtstag ist das typisch deutsche Provisionsabgabeverbot den Weg allen Irdischen gegangen. "Endlich können Verbraucher wie in jeder anderen Branche auch mit dem Anbieter über einen wichtigen Vertragsbestandteil reden: den Preis", erklärt dazu Christoph Huebner, Geschäftsführer der Leverkusener Tippgeber UG (www.tippgeber.ug).
Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen in einer Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgehoben. Dieses Urteil aus erster Instanz ( Aktenzeichen 9 K 105/11.F) war nicht rechtskräftig geworden, weil die BaFin innerhalb der Vierwochenfrist in die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht gegangen ist. "Der Weg in die Sprungrevision war offenbar voreilig. Die BaFin hat erkannt, dass sie das Verbot der Provisionsabgabe mit Blick auf Europarecht und die Erwartungen der Verbraucher an einen gesunden Wettbewerb nicht länger aufrecht erhalten kann. Heute ist ein guter Tag für Verbraucherschutz und Wettbewerb", erklärt Huebner weiter.
Folge dieser neuen Rechtslage ist nun, dass jeder Versicherungsnehmer jetzt mit seinem Vermittler darüber verhandeln kann, Teile der Provision als Kickback zurück zu bekommen. Bei den oft vierstelligen Beträgen vor allem bei Kranken- und Lebensversicherungen lohnt sich das allemal. Auch innovative Verkaufsanreize wie die berühmte Dreingabe einer elektrischen Zahnbürste beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherungen sind jetzt endlich legal.
"Der Markt wird sich nun zwangsläufig aufteilen: In die Vermittler, die eine faire, aufwändige und neutrale Beratung zu einem angemessenen Preis anbieten und in diejenigen, die sich auf gut informierte Kunden spezialisieren, die schnell und günstig abschließen wollen", prognostiziert Huebner abschließend. Seine Firma ist Vorreiter unter den Anbietern für Kunden mit wenig Beratungsbedarf.




