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"Gewaltiger Wettbewerbsvorteil, wenn man frühzeitig Weichen stellt" - Ralf W. Barth im Interview

(openPR) Als unabhängiger Versicherungsmakler für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) sieht sich die Ralf W. Barth GmbH im starken Verbund der finance & friends Assekuranzmakler AG als VSH-Qualitätsmarktführer. Das Unternehmen unterstützt Versicherungsvermittler, Pools, Vertriebe und Finanzdienstleister bei der Absicherung ihrer gewerblichen Risiken. Die Kernkompetenzen liegen neben der VSH und dem Strafrechtsschutz auch im Bereich der D&O-Versicherung. Die Ralf W. Barth GmbH ist bei allen namhaften Risikoträgern reversiert und damit einer der wesentlichen Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die neue Finanzdienstleisterrichtlinie.




Mit Beginn des Jahres 2013 greift die sogenannte Finanzdienstleisterrichtlinie. Ralf W. Barth, Geschäftsführer des gleichnamiges Unternehmens und anerkannter VSH Experte, beleuchtet die Hintergründe und wirft außerdem einen Blick in die Zukunft.



Die Finanzdienstleisterrichtlinie steht vor der Tür. Was sind die wesentlichen Bestandteile dieser neuen Richtlinie?

„Der Gesetzgeber geht den bereits in der Vergangenheit eingeschlagenen Weg weiter – mit der Finanzdienstleisterrichtlinie wird, wie der Name schon sagt, zukünftig auch der Markt der Finanzdienstleistungen und damit natürlich auch die entsprechenden Vermittler reguliert.“


Was bedeutet das konkret für die davon betroffenen Unternehmen?

„Zunächst heißt das, dass sich die Vermittler registrieren lassen müssen, um auch weiterhin ihre Produkte, beispielsweise geschlossene Fonds, vermitteln zu dürfen. Zu diesem Zweck müssen sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Entweder greift die sogenannte ‚Alte-Hasen-Regelung‘ - diese befreit aufgrund langjähriger und ununterbrochener Tätigkeit am Finanzdienstleistungsmarkt von einer Sachkundeprüfung - oder es kann die fachliche Eignung durch eine abgeschlossene Ausbildung im Finanzdienstleistungsbereich vorgewiesen werden. Zudem muss der Nachweis einer entsprechenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbracht werden. Außerdem werden persönliche Voraussetzungen, beispielsweise eine Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt, verlangt.“


Was empfehlen Sie, um für die neuen Rahmenbedingungen optimal gerüstet zu sein?

„Dazu gehört für mich zum einen die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem aktuellen Status der Vermittler. Was genau wird angeboten, was ist in Bezug auf die Vorgaben wie Sachkundeprüfung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch zu regeln? Je früher sich ein Marktteilnehmer darüber im Klaren ist und die notwendigen Aufgaben in Angriff genommen werden, desto souveräner kann gearbeitet werden, wenn sich die Masse noch mit dem Thema beschäftigen muss. Man verschafft sich einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil, wenn man frühzeitig die Weichen stellt.“


Ein Blick in die Zukunft: Werden die vom Gesetzgeber mit dieser Richtlinie verknüpften Erwartungen erfüllt? Welche Auswirkungen wird die Finanzdienstleisterrichtlinie langfristig auf den Markt haben?

„Da gibt es mehrere Möglichkeiten, aber eine Sache scheint mir jetzt schon sicher: Die Anzahl der Marktteilnehmer wird durch diese Gesetzgebung, ähnlich wie bei der Versicherungsvermittlerrichtlinie, deutlich ‚ausgedünnt‘.
Ob sich die Qualität gleich in dem Maße verbessern kann, wie sich die Regierung das vorstellt, ist eher anzuzweifeln. Einige der Probleme in der Branche, zum Beispiel die Anbieterqualität, werden mit der Richtlinie gar nicht erfasst. Dies wird weiterhin seine Auswirkung haben.“

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