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Gesetzentwurf zur Kombi-Rente springt zu kurz

15.02.201217:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gesetzentwurf zur Kombi-Rente springt zu kurz
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(openPR) Bundesverband Initiative 50Plus fordert Nachbesserungen an der Gesetzesvorlage aus dem Arbeitsministerium

BERLIN/AUGSBURG, 15. Februar 2012. Der Bundesverband Initiative 50Plus begrüßt, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur geplanten Kombi-Rente vorlegen will. Der Verband fordert aber Nachbesserungen im Detail.



Für ältere Arbeitnehmer, die ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, soll es ab 2013 deutlich attraktiver werden, statt der vollen, eine Teilrente zu beziehen und dafür nebenher Teilzeit zu arbeiten. Vorgesehen ist auch, die bisher engen Hinzuverdienstgrenzen für Teil-Rentner deutlich anzuheben. Bisher dürfen Rentner, die jünger als 65 Jahre beziehungsweise zukünftig 67 Jahre sind und eine vorzeitige Altersrente beziehen, nur bis zu 400 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen – plus zwei Monate im Kalenderjahr in denen diese Hinzuverdienstgrenze um das Doppelte überschritten werden darf, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt.

„Der geplante Gesetzesentwurf aus dem Arbeitsministerium zur Kombi-Rente ist grundsätzlich ein guter Ansatz, der dazu beiträgt, dass die Mitglieder der älteren Generation sich am Arbeitsmarkt individuell und nach ihren Bedürfnissen bewegen können. Allerdings springt er nach den bisher bekannt gewordenen Details zu kurz. Im Schnitt gehen deutsche Arbeitnehmer mit 61 Jahren in Ruhestand - je nach Branche auch sehr viel früher - und stehen damit dem Arbeitsmarkt nur noch in sehr beschränktem Maß zur Verfügung“, so Gerd Schierenbeck, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen im Bundesverband Initiative 50Plus. „Der Arbeitsmarkt wird aber künftig im Rahmen des demografischen Wandels stark und länger auf die älteren Arbeitnehmer setzen müssen. Daher sollte in dem geplanten Gesetz eine sehr viel niedrigere Altersgrenze berücksichtigt werden als jetzt mit 63 Jahren.“

Der Bundesverband Initiative 50 Plus kritisiert auch die geplante Festlegung der Hinzuverdienstgrenze auf die Höhe des letzten Bruttogehalts. „Das ist eine überflüssige Einschränkung der Flexibilität und hat mit freier Marktwirtschaft nichts zu tun“, so Gerd Schierenbeck.

Umdenken und Umlernen in Politik und Wirtschaft erfoderlich

Der Bundesverband Initiative 50Plus setzt sich für ein Umdenken und Umlernen von Politik und Wirtschaft in Bezug auf die ältere Generation ein. Unternehmen und ihre Belegschaften unterstützt der Bundesverband Initiative 50Plus durch seine „Initiative Arbeit 50Plus“. Im Mittelpunkt der „Initiative Arbeit 50Plus“ steht die Problematik der Menschen 50Plus in der Übergangs- und Nacherwerbsphase und zwar aus der Sicht der Betroffenen. Im Übergangsbereich einer Älter-werdenden-Gesellschaft ist es das Ziel dieser Initiative, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen ermöglichen, ihr körperliches, soziales und geistiges Potenzial auszuschöpfen und möglichst lange selbstständig und unabhängig im Alter zu leben. „Die Förderung aktiven Alterns darf somit nicht ausschließlich produktivitätsorientiert sein, sondern muss auch die Bedeutung von sozialer Teilhabe, Beteiligung und gesellschaftlicher Einbeziehung betonen“, so Gerd Schierenbeck, der auch Geschäftsführer der Akademie 50Plus ist, die der Bundesverband Initiative 50Plus vor kurzem ins Leben gerufen hat.

Unternehmen, insbesondere kleinere und mittelständische, können sich von den regionalen Experten des Bundesverbandes darin unterstützen und beraten lassen, Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung zu schaffen und vorhandenes Wissen und Erfahrung des älteren Personals länger zu nutzen. Die betroffenen Arbeitnehmer in der Beschäftigungs-, Übergangs-, und Nacherwerbsphase können sich künftig von „Übergangsmanagern“ in Form von konkreter Lebenshilfe begleiten lassen, die ihnen dabei helfen, mit der jeweiligen Lebenssituation besser zu recht zu kommen.

Hierzu bildet der Verband mit der „Akademie 50Plus“ das neue Berufsbild „Fachberater Übergangsmanagement“ aus. Dies können sowohl geeignete Mitarbeiter aus Unternehmen sein, als auch freie Berater sowie Angestellte bei Landkreisen und Kommunen. Die frühe Begleitung von Mitarbeitern in der Übergangsphase, die 10 bis 15 Jahre vor Erreichen des offiziellen Renteneintrittsalters beginnt, schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für einen fließenden, gut vorbereiteten Übergang in die Nacherwerbsphase und damit die Bewahrung der biografischen Kontinuität, sondern hilft dabei, diese Zeit der beruflichen Tätigkeit mit seinem Arbeitgeber sinnvoll zu planen.

Der Bundesverband Initiative 50Plus e.V. ist eine unabhängige Initiative für die Vertretung der berechtigten Interessen von 34 Millionen Menschen in Deutschland. Der Bundesverband Initiative 50Plus e.V. macht in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft auf die Bedürfnisse und die vielfältigen Potenziale der Generation 50Plus aufmerksam. Der Verband hat sich im zu Beginn des Jahres 2011 gegründet nach dem Vorbild der American Association of Retired People. Beim Deutschen Bundestag ist der Bundesverband Initiative 50Plus als Interessen-Verband registriert.

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