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Professioneller Personenschutz privater Sicherheitsunternehmen

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Professioneller Personenschutz
Professioneller Personenschutz

(openPR) von Joachim Leis, MentalLeis Dienstleistungen GmbH

Mystisch und geheimnisumwittert, so ist er, der Beruf des Personenschützers. Kaum ein anderes Berufsbild wird so falsch verstanden und eingeschätzt, wie das des „Bodyguards“.

Ein „Bodyguard“ muss schießen und kämpfen können, so ist es jedenfalls im TV, in Berichten und Kinofilmen verbreitet. Geht es im wirklichen Leben und Wirken eines Personenschützers um Action. Was zeichnet seine Tätigkeit aus. Welche Wurzeln hat der Beruf, wie ist diese Berufung entstanden?



Schauen wir uns den Werdegang zum Personenschützer in den Vereinigten Staaten von Amerika an. Für den Schutz des US-Präsidenten war und ist der US Secret Service zuständig. Im Jahre 1865 wurde der Secret Service von der amerikanischen Regierung gegründet. Die Hauptaufgabe bestand damals darin, die nationale Währung vor Fälschungen zu schützen.

Die damalige Aufgabe, die Verfolgung von Geldfälschern ist bis heute geblieben. Hinzu gekommen sind weitere Tätigkeitsfelder.

Seit der Ermordung von Präsident William McKinley 1901 gehört der Personenschutz zu den Hauptaufgaben des Secret Service.

Der Objektschutz für das „Weiße Haus“ gehörte einstmals nicht zu den Aufgaben des US SS. Im Jahre 1930 gelangte ein unbekannter Mann, unentdeckt bis in das Esszimmer von Präsident Hoover. Aus diesem Grund erhielt der Secret Service den Auftrag, sich um sämtliche Sicherheitsaspekte des Schutzes zu kümmern.

1992 wurde die Sondereinheit Counter Assault Team (CAT) dem Secret Service unterstellt. Aufgabe des CAT ist es, durch erfahrene Agenten Attentate durch entsprechende Lageeinschätzungen schon im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern.

Die Auswahl für die Personenschützer des Secret Service ist genau geregelt. Amerikanische Staatsbürger im Alter von 21 bis 37 Jahren können sich bewerben. Der Bewerber muss einen College-Abschluss vorweisen und 3 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 2 Jahre im Bereich der kriminalistischen Ermittlung, nachweisen.

Das Auswahlverfahren wird vom US-Schatzamt durchgeführt. Es beginnt mit einer Reihe von Befragungen. Darauf folgen körperliche und medizinische Untersuchungen, ein Drogen- und ein Lügendetektortest. Danach wird die gesamte Familiengeschichte und seine finanzielle Situation überprüft.

Die ausgewählten Kandidaten erhalten nach ihrer Aufnahme eine zwölfwöchige polizeiliche Grundausbildung. Diese wird durch eine weitere zwölfwöchige Spezialausbildung ergänzt. Wenn die Grund- und Spezialausbildung abgeschlossen ist, werden die neuen Mitarbeiter den verschiedenen Büros in den USA und im Ausland zugeteilt. Die Special Agents unterziehen sich dort weiter einer harten Ausbildung im Personenschutz bevor sie zum Einsatz kommen.

Der deutsche Weg zum Personenschutz begann mit der Wahl von Konrad Adenauer
am 15. September 1949 zum Bundeskanzler. Die damalige Grundkonstellation der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland sorgte für gewaltigen politischen Zündstoff.
Aufgrund der Situation stieg natürlich insbesondere das Risiko für Bundeskanzler Adenauer, als Vorreiter der westlich orientierten deutschen Politik. Adenauer setzte sich deshalb persönlich für die Aufstellung eines Schutz- und Begleitkommandos ein.
Ein wesentlicher Grund hierfür waren insbesondere der Attentatsversuch auf US-Präsident Harry S. Truman am 01.11.50 in Washington und der Diebstahl eines Koffer des Bundeskanzlers.
Am 07. Mai 1951 nahm die Sicherungsgruppe Bonn beim Bundeskriminalamt (BKA) ihre Arbeit auf. Die Sicherungsgruppe Bonn bestand anfangs aus 26 Kriminalbeamten und einem Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Einheit wurde in der Folge auf 30 Kriminalbeamte aufgestockt.
Die Sicherungsgruppe Bonn war zu diesem Zeitpunkt schlecht ausgerüstet. Der Fuhrpark war klein. Die Bewaffnung beschränkte sich auf belgische Pistolen (FN Modell 1910). Deutsche Waffen galten damals als nicht angebracht. Die Holster wurden durch die Bahnpolizei gestellt.
Weiterhin war die Rechtsgrundlage der Mitarbeiter des Schutz- und Begleitkommandos für den Personenschutzeinsatz sehr unbefriedigend. Sie besaßen keinerlei staatliche bzw. polizeiliche Eingriffsrechte und konnten deshalb ausschließlich auf der Grundlage der „Jedermannsrechte“(z.B. die Festnahme durch Jedermann oder die Selbsthilfe) tätig werden.
Am 16. Februar 1955 erhielt die Sicherungsgruppe Bonn eine überarbeitete Rechtsgrundlage. Dadurch erhielten die Mitarbeiter die benötigten Befugnisse, Gefahren von der Schutzperson abzuwehren. Da in der Folge die Bedrohungslage geringer eingeschätzt wurde, übertrug die Regierung der Sicherungsgruppe Bonn andere Schutzaufgaben. Sie übernahm die Ermittlungen in Fällen von Hoch-, Landes- und Verfassungsverrat. Später auch Ermittlungsaufträge in Strafsachen in denen Angehörige der Bundesbehörden Beschuldigte waren.
Da dadurch die Arbeitsbelastung enorm zunahm, wurde die Sicherungsgruppe in zwei Unterabteilungen aufgeteilt und zwar in die Unterabteilung I, die eigentliche Sicherungsgruppe und in die Unterabteilung II, dem Ermittlungsdienst.
Bis Mitte der sechziger Jahre waren die Aufgaben der Sicherungsgruppe sehr allgemein formuliert. Im Mai 1965 erstellte das BMI einen Durchführungserlass zur Einsatzgrundlage. Die Personenschützern der Sicherungsgruppe waren nun für den Schutz der Wohngebäude des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und geladener ausländischer Gäste zuständig. Weiterhin waren die Beamten, soweit eine vom BKA festgestellte Gefährdung vorlag, für den Schutz der Bundesminister und der Leiter der obersten Bundesbehörden zuständig.
Durch die Entführung eines deutschen Botschafters in Guatemala, der am 05.04.1970 von den Entführern erschossen wurde, erhielt die, dem BKA unterstellte, Sicherungsgruppe Bonn weitere Befugnisse.
Dem BKA wurde somit auch der Schutz der deutschen Botschaften im Ausland übertragen. Bis zu 10 Botschafter musste die Sicherungsgruppe schützen. Für den Objektschutz der Botschaftsgebäude waren dem BKA Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes (die heutige Bundespolizei) unterstellt.
Heute ist Personenschutz auch in der Privatwirtschaft als Wirtschaftsfaktor nicht mehr weg zu denken. Sehr viele Sicherheitsunternehmen schreiben sich Personenschutz auf ihre Fahnen. Doch nur wenige führen auch professionellen Personenschutz durch.

Der ausschlaggebende Punkt hierfür ist die Ausbildung der „privaten“ Personenschützer.

Hierzu ein Beispiel über die Voraussetzungen von Bewerbern für deutschen staatlichen Personenschutz

• Grundausbildung bei der Polizei
• Hochschulabschluss für die Zulassung zum gehobenen Kriminal- bzw. Polizeidienst
• Berufserfahrung als Ermittler bei der Schutz- oder Kriminalpolizei
• Personenschutzlehrgang der Länder oder des Bundes

Idealerweise werden im Personenschutz ebenfalls Mitglieder von Sondereinheiten der Polizei, wie z.B. Beamte von Spezialeinsatzkommandos oder von Mobilen Einsatzkommandos mit entsprechenden Zusatzqualifikationen herangezogen.

Sowohl die Auswahl der Personenschutzkräfte, wie die Dauer der Ausbildung und die nicht unerheblichen finanziellen Mittel während der Ausbildung in diese Kräfte, ist der Grund für die Professionalität staatlicher Personenschutzeinheiten.

Nun stellt sich die Frage, ob die Privatwirtschaft überhaupt in der Lage ist professionelle Personenschützer auszubilden und zu stellen.

Sehr wenige Unternehmen verfügen über Ausbilder für den professionellen Personenschutz, da nur sehr wenige Ausbilder wirklich kompetent und umfassend diesen Beruf vermitteln können.

Selbstverständlich gehören zur Ausbildung Selbstverteidigungs- und Zugriffstechniken, sowie das Schiesstraining. Dies und ein paar "taktische Anweisungen" sind aber nicht ausreichend. Diese „Pseudo-Inhalte“ spiegeln nicht die wirkliche Arbeit eines Personenschützers mit seriösem Niveau wieder. Personenschutz hat fast ausschließlich mit richtigem taktischen Verhalten und rein gar nichts mit Action zu tun.

Aus diesem Grund entwickelten die Personenschutzexperten der MentalLeis Dienstleistungen GmbH ein einzigartiges modulares Personenschutztraining.

Die einzelnen Ausbildungs- und Qualifizierungsmodule sind

• Rechtliche Aspekte
• Kommunikation
• Deeskalation
• Motivation
• Observationstaktiken und –techniken
• Personenschutztaktiken und -techniken
• Attentatsanalysen
• Konterstrategien
• Brandbekämpfung
• Rettungsassistenz
• Festnahme- und Festlegetechniken
• Selbstverteidigung
• Verteidigungsschießen
• Praktische Übungen

Unsere Trainer erhielten ihre staatliche Sicherheitsausbildung bei deutschen Sondereinheiten (Mobile Einsatzkommandos, Spezialeinsatzkommandos und Personenschutzeinheiten) des Bundes, bzw. der Länder und waren langjährig im nationalen und internationalen Bereich eingesetzt. Darüber hinaus arbeiteten sie langjährig im Bereich des Ermittlungsdienstes der deutschen Kriminalpolizei. Somit sie in der Lage, Sicherheitsdienstleister sowohl in der Praxis, wie auch Theorie optimal auf Ihre Tätigkeit als Personenschützer/in mit besonderen Qualifikationen vorzubereiten.

Ganz offensichtlich befasst sich der reale Alltag des Personenschützers eben nicht mit Kämpfen und Schießen, sondern eher mit einer klaren taktischen Vorgehensweise und optimaler Einsatzvorbereitung.

Dies zeigen auch die nicht erfolgten Schusswaffeneinsätze von staatlichen Personenschutzorganisationen. So haben z.B. die Personenschutzkräfte des deutschen BKA seit vielen Jahren keinen einzigen Einsatz mit Schusswaffengebrauch gehabt. Dies trifft ebenfalls für den Secret Service und viele andere hochprofessionelle Personenschutzdienste zu.

Aus diesem Grund gehen die Experten der MentalLeis Dienstleistungen GmbH im Gesamtkomplex der Personenschutzdienstleistungen, nach Absprache mit den Klienten, grundsätzlich lage- und situationsbedingt folgendermaßen vor

• Erstgespräch mit der Erhebung der einzelnen Bedürfnisse und Erforderlichkeiten
• Durchführung einer Schwachstellen- und Gefährdungsanalyse
• Taktische und technische Beratungen der zu schützenden Personen, bzw. des zu schützenden Personenkreises
• Verhaltenstrainings/Stresstrainings für die persönliche Sicherheit aller betroffenen Personen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
• Supervising bei baulichen und technischen Schutzmaßnahmen
• Psychologische Betreuung der zu schützenden Personen, bzw. des zu schützenden Personenkreises
• Motivation der zu schützenden Personen, bzw. des zu schützenden Personenkreises
• Aufbau eines Krisenmanagements
• Voraufklärungsmaßnahmen vor Alltagsfahrten, vor Geschäfts- oder Urlaubreisen und –Örtlichkeiten
• Verdeckte und abgesetzte Personenschutzmaßnahmen, sowie bewaffneter Personenschutz im mittelbaren und unmittelbaren Bereich

Selbstverständlich führen die Personenschutzteams der MentalLeis Dienstleistungen GmbH sämtliche Schutzmaßnahmen äußerst diskret und in Absprache mit den Klienten durch. Bei den eingesetzten Mitarbeitern der Personenschutzteams handelt es sich um frühere Mitglieder von staatlichen Sondereinheiten.

Weitere Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular (http://www.mentalleis.de/kontakt/index.php). Schreiben Sie uns einfach an oder kommen Sie telefonisch unter +49 (0) 7141.871297 auf uns zu.

Joachim Leis
Diplom Verwaltungswirt &
Kriminalhauptkommissar a.D.

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