(openPR) Sporthallen-Schließungen müssen nicht sein
Köln, Februar 2012.
Eng wird es zurzeit in den Turn- und Sporthallen einer Kleinstadt in Deutschland. Seit der kurzfristigen
Schließung der Turnhalle des Schulzentrums im Herzen der Stadt sind die Hallenzeiten für Vereine, Freizeitsportler und bewegungsfreudige Kinder knapp geworden. Sportangebote müssen reduziert werden oder fallen ganz aus, weil kein Raum zur Verfügung steht. Die Nachfrage ist größer als das Sportstättenangebot, obwohl alle Vereine sich solidarisch zeigen und Sportraum für Vereinsfremde zur Verfügung stellen. Trotzdem bleibt der Frust der Sportler, die mit dieser Ausnahmesituation leben müssen. Eine Hallensanierung kann unter Umständen Jahre dauern.
Leider ist dieses Beispiel keine Ausnahme, sondern Realität überall in Deutschland. Eine einfache Google-Suche unter dem Stichwort „marode Sporthalle“ zeigt das Ausmaß: Immer wieder müssen Sporthallen von heute auf morgen geschlossen werden, da die Hallen in einem so desolaten Zustand sind, dass der Aufenthalt und die sportliche Betätigung in den Räumen grob fahrlässig wären. Und das Problem existiert deutschlandweit, in Hamburg ebenso wie in Duisburg, Berlin oder Augsburg.
Laut dpa im Hanauer Anzeiger vom 04.01.2012 sind ca. 25% der 170.000 Sportstätten in Deutschland sanierungsbedürftig.
Aber müssen adhoc Schließungen wirklich sein?
Hallen-Inspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben
Die Situation zeigt wie wichtig regelmäßig gewartete und ausreichend auf ihre Sicherheit inspizierte Sportstätten sind. Schließlich schreibt der Gesetzgeber jährliche Inspektionen von Sport- und Freizeitanlagen vor. Das bedeutet nichts anderes, als dass jeder Sportstätten-Betreiber einen Turnhallen-TÜV benötigt! So steht es in den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Laut Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) sind Sportstätten und Sportgeräte vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßige Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben. Soweit der etwas sperrige Wortlaut der „Allgemeinen Vorschriften“ (GUV-VA1) der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Jede Turnhalle, jeder Sportplatz, jeder Schwebebalken, Barren, Basketballkorb, jede Turnbank, Sprossenwand, Sprungmatte... muss einmal im Jahr begutachtet und für den weiteren Einsatz freigegeben werden. So könnte einem plötzlichen Totalausfall einer kompletten Turnhalle vorgebeugt werden.
Also alles eine Frage der Kosten? Die folgende Gewissens-Frage müssen sich Sportstätten-Betreiber schon selber stellen: Wie viel ist einer Gemeinschaft, Gemeinde, Kommune, einem Verein die Gesundheit und Unversehrtheit ihrer Sportler und Kinder, Hobbykicker, Ballsportler und Leichtathleten, Turnmäuse und Karate-Kids wert? Das böse Erwachen kommt nämlich dann, wenn tatsächlich etwas passiert und die Schuld- und Haftungsfragen auftreten. Denn das Haftungsrisiko liegt beim Sportstätten-Betreiber, in den meisten Fällen also bei den Kommunen und Vereinen.
Die Bundesfachgruppe Wartung – Sicherheit für Sport- und Spielgeräte e. V. (BFGW), Köln macht in ihrer neuen Informationsbroschüre auf genau diesen Sachverhalt aufmerksam. Wie und von wem sollten Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt werden und wie können Sportstätten-Betreiber ihr Haftungsrisiko minimieren? Die BFGW ist ein Verband, dem sich Fachunternehmen der Sportservicebranche angeschlossen haben. Gemeinsam bemüht man sich seit über 20 Jahren dem Thema Sicherheit von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ein stärkeres Gewicht zu verleihen.
Sportstätten-Betreiber vertrauen der BFGW
Die Bundesfachgruppe Wartung - Sicherheit für Sport- und Spielgeräte e.V. (BFGW), Köln bildet in eigenen Seminaren und Workshops die Mitarbeiter der angeschlossenen Unternehmen zu Sportgeräte-Service-Technikern aus. Zudem agieren die Mitglieder der BFGW herstellerunabhängig, das heißt: sie sind keinem Sportgerätehersteller verpflichtet und können unvoreingenommen Wartungen und Reparaturen aller Gerätemarken vornehmen. Die BFGW ist bundesweit organisiert, ein Sportservice-Fachbetrieb ist auch in ihrer Nähe!
Weitere Informationen zum Thema „Sicherheit von Sportstätten“ und die neue BFGW Informationsbroschüre als pdf.-download finden sie hier: www.bfgw.de
Adressen der BFGW-angehörigen Fach-Unternehmen:
Bayerische Sportstätten Service GmbH, 90571 Schwaig
www.bayerische-web.de
Geyermann & Co OHG, 13127 Berlin
www.sportservice-berlin.de
HALTEC Sport, 67033 Ludwigshafen
www.haltecsport.de
Helwig GmbH & Co Statorwerkstätten KG, 60488 Frankfurt am Main
www.stator-ffm.de
HESSISCHE Sportstätten – Ausstattungs- und Service GmbH, 63486 Bruchköbel
www.hessische-sportstaetten.de
Hirsch Sportgeräte OHG, 57223 Kreuztal
www.hirsch-sportgeraete.de
Jöbkes Sport, 82008 Unterhaching
www.joebkes-sport.de
Neusport Turn- und Sportgeräte GmbH, 49377 Vechta
www.neusport-vechta.de
Rosenberg Turn- und Sportgeräte GmbH, 28217 Bremen
www.rosenberg-sportgeräte.de
Sportservice für Baden-Württemberg GmbH, 71229 Leonberg
www.sportservice-bw.de
Thüringer Sportstätten – Ausstattungs- und Service GmbH, 36433 Bad Salzungen
www.thueringer-sportservice.de
Walter Weber GmbH, 51145 Köln
www.walter-weber-sport.de












