(openPR) Die unterzeichnenden Verbände bringen zum Ausdruck, dass die Überwachung und Überprüfung von privaten Abwasseranlagen aus grundsätzlichen ökologischen wie ökonomischen, als auch aus gesellschaftlichen Überlegungen zwingend notwendig ist.
Diese Grundsätze gelten bundesweit und sind nicht nur auf Nordrhein-Westfalen oder gar einzelne Kommunen beschränkt.
Insbesondere die derzeitige Situation im Bundesland NRW, mit dem in Frage gestellten § 61a des Landeswassergesetzes, veranlasste die Unterzeichner zu diesem gemeinsamen Schritt.
1. Grundsätze
Dem unstrittigen Grundsatz folgend „Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein“ führen Kompromisse zu einer Verunreinigung der Leitungsumgebung. Das Gefährdungspotenzial, das von undichten Abwasserkanälen und -leitungen ausgeht, ist unumstritten.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist festgeschrieben, dass Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Diesem Grundsatz konsequent folgend wurde im §61 des WHG die Überwachung aller Abwasseranlagen durch fachkundiges Personal vorgeschrieben.
2. Ökologische Betrachtungen
Aus undichten Leitungen austretendes Abwasser gefährdet den Boden, das Grundwasser und damit auch das Trinkwasser. So lassen sich z. B. Arzneimittel-rückstände im Trinkwasser nachweisen.
Eindringendes Grundwasser belastet zusätzlich Kläranlagen und kann sich negativ auf eine ausreichende Grundwasserbildung auswirken.
Dichte Abwasserkanäle sind somit ein wesentlicher Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit begrenzten Ressourcen und der Natur.
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
3. Flächendeckende Untersuchung
Durch die seit den 1990er Jahren regelmäßig durchgeführten Kanal-TV-Inspektionen wissen die Netzbetreiber um den schadhaften Zustand ihrer Leitungssysteme.
Auch die privaten Leitungssysteme unterliegen natürlich diesem Alterungsprozess und befinden sich im Regelfall in einem schlechteren Zustand.
Daher ist es unabdingbar, dass eine flächendeckende Überprüfung auch der privaten Abwasserleitungen erfolgt. Nur dadurch können Schäden rechtzeitig erkannt und behoben sowie schwerwiegendere Auswirkungen vermieden werden.
Erkenntnisse aus Inspektionen des öffentlichen Kanalnetzes und aus mehreren hunderttausend Untersuchungen an privaten Leitungssystemen, sowie die Hinweise aus den Forschungsprojekten anerkannter Institute (z. B. IKT, RWTH Aachen u. a.), belegen einen hohen Schadensstand.
4. Prüffristen
Aufgrund des unterschiedlichen Gefährdungspotenzials in Abhängigkeit der örtlichen Randbedingungen empfiehlt es sich, die Prüffristen abgestuft an bestimmte Parameter gekoppelt zu wählen.
Die grundsätzlichen örtlichen Randbedingungen und Fristen legen die Kommunen in ihrer Verantwortung als Abwasserbeseitigungspflichtiger und auf Basis der gesetzlichen Regelungen fest. Demnach liegt bei den Kommunen auch die Aufgabe der Kontrolle und Begleitung.
Der Netzbetreiber hat durch die Verringerung der Fremdwasserzuflüsse und den zusätzlichen Informationen über das Leitungssystem wesentliche Vorteile in der Investitionsplanung.
5. Wirtschaftliche Betrachtungen
Die vorgesehene faktische Aushebelung der Überwachung der privaten Abwasser-anlagen, wie sie in NRW derzeit auf politischer Ebene diskutiert wird, hat bereits zu erheblichen negativen Auswirkungen in den Unternehmen der Branche und der Herstellerindustrie geführt. Es ist zu befürchten, dass diese Diskussion nicht nur auf NRW begrenzt bleibt.
Hierbei geht es letztendlich um eine Vielzahl von neu geschaffenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen, nicht nur in der dienstleistenden Branche sondern auch bei den Netzbetreibern und den mittelständischen Hersteller- und Zulieferbetrieben.
Viele Unternehmen haben im Vertrauen auf geltende Gesetze und Erlasse in die gesetzlich geforderte, hochwertige Spezialtechnik investiert, um das Einhalten der vorgegebenen Fristen zu ermöglichen.
Diese Unternehmen sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Abbau von Arbeitsplätzen hat bereits begonnen.
6. Fazit
Abwasseranlagen sind technische Anlagen, die Alterungsprozessen und betrieblichen Abnutzungen unterliegen. Aus den daraus entstehenden Gefahren für die Umwelt und die Substanzerhaltung der Immobilie, ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen zwingend erforderlich. Dies ergibt sich bereits aus § 61 WHG.
Während bei oberirdischen Bauwerken der bauliche Zustand für jedermann erkennbar ist, sind die Veränderungsprozesse der verbauten Materialien im Erdreich nicht sichtbar.
Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung dieser Aufgabe fordern die unterzeichnenden Verbände an der Prüfpflicht für alle Abwasseranlagen festzuhalten. Insbesondere gilt dies für den § 61a LWG NRW.
Weiterhin bieten wir ausdrücklich eine aktive Mitarbeit an der zukünftigen Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an, um erforderliche Erfahrungswerte und die Fachkompetenz der Branche einzubringen.
BDE
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Behrenstraße 29 - 10117 Berlin
GSTT
GERMAN SOCIETY FOR TRENCHLESS TECHNOLOGY E. V.
Deutsche Gesellschaft für grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen e .V.
Messedamm 22 - 14055 Berlin
Güteschutz Grundstücksentwässerung e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17 - 53773 Hennef
Güteschutz Kanalbau e. V.
Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef
Straßen- und Tiefbau-Verband NRW
Graf-Recke-Str. 43 - 40239 Düsseldorf
RSV
Rohrleitungssanierungsverband e. V.
Eidechsenweg 2 - 49811 Lingen (Ems)
VAK
Verband der Arbeitsgeräte- und Kommunalfahrzeug-Industrie e. V.
Eichgarten 15 - 12167 Berlin
VDRK
Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V.
Ludwig-Erhard-Straße 8 - 34131 Kassel
VSB
Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V.
Wöhlerstraße 42 - 30163 Hannover
VuSD
Verband der unabhängigen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen
von Abwasseranlagen
Bullerteichstraße 10 - 49492 Westerkappeln













