(openPR) Arbeitnehmer, die neben dem normalen Arbeitslohn vom Arbeitgeber freie Verpflegung oder Unterkunft erhalten, müssen diesen so genannten Sachbezug nach den amtlich vorgegebenen Werten der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterwerfen.
Diese Sachbezugswerte werden jährlich angepasst.
Für das Jahr 2012 gelten folgende Sachbezugswerte:
freie Verpflegung monatlich Euro 219,00
freie Unterkunft monatlich Euro 212,00
Gesamtsachbezugswert Euro 431,00
Frühstück Euro 47,00 je Monat / Euro 1,57 je Mahlzeit
Mittag- Abendessen Euro 86,00 je Monat / Euro 2,87 je Mahlzeit
Die geänderten Werte müssen umgehend nach dem Jahreswechsel gemäß R 8.1 Abs. 7 Nr. 1-3 LStR für den steuerlichen geldwerten Vorteil berücksichtigt werden.





