(openPR) Nach einigem Hin und Her und monatelangen Auseinandersetzungen ist es nun endlich zu einer Entscheidung im Bereich Dichtheitsprüfung gekommen. Als Experte für Verkehrswertermittlung und Wertschätzungen informiert Wolfram Wiedenbeck zu den aktuellen Errungenschaften in diesem Bereich.
Bereits im September des Jahres 2011 wurde eine Fristverlängerung der Dichtheitsprüfung beschlossen. Damals wurde die Pflicht für alle Grundstückseigentümer in NRW, ihre Abwässerkanäle auf Dichtheit zu überprüfen, von dem Jahr 2015 auf das Jahr 2023 verlängert.
Diese Fristverlängerung galt dabei allerdings nur in bestimmten Fällen und die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften führten weiterhin zu Verwirrung seitens der Grundstückseigentümer.
Nun scheint die umstrittene Dichtheitsprüfung endlich vom Tisch zu sein. Der Umweltausschuss beschloss gegen die Stimmen der Fraktionen der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen, Mitte Dezember 2011 die Aussetzung der Dichtheitsprüfung. Eine Gesetzesinitiative, um den Beschluss in einem förmlichen Verfahren verbindlich zu verankern, soll folgen.
Ausschlaggebendes Argument für die Aussetzung der Überprüfung war vor allem die Tatsache, dass die Belastungen der Bürger in keinem Verhältnis zum Nutzen der Prüfung stehen. Die Kosten der Prüfung stellen für viele Betroffene eine unkalkulierbare Belastung dar, insbesondere bei einer daraus resultierenden Kanalsanierung.
Je nach Zustand und Länge des Kanals können die Prüfungskosten bis zu 2.000,-- € betragen. Dem Immobilienexperten Wolfram Wiedenbeck liegen persönlich sogar Beispiele vor, in denen die Sanierungskosten bis zu 20.000,-- € betrugen.
Wer ein zusätzliches Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema hat, kann den Newsletter von Wolfram Wiedenbeck mit Themen rund um die Immobilienbewertung abonnieren oder schaut einfach unter: www.immobilien-gutachten-koeln.de für weitere Informationen.
Auf der neuen Internetpräsenz des Immobilienexperten http://www.haus-gutachten.com gibt es darüber hinaus auch eine detaillierte Leistungsbeschreibung rund um die Wertermittlung von Immobilien (Gutachten, Schätzung, Erbschaft und Schenkung, Verkehrswert etc.) sowie Informationen über Gutachten bei Bauschäden und Schimmelpilzbefall.










