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Sachkundelehrgang Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW

04.01.201009:00 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Seit geraumer Zeit werden Sachkundelehrgänge Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Es hat sich nun herausgestellt, dass die Bildungsträger unterschiedlicher Auffassung im Hinblick auf das Ziel des § 61a haben, und dementsprechend die Sachkundelehrgänge unterschiedlich angeboten werden. Dies spiegelt sich zum Einen in den Zugangsvoraussetzungen, zum Anderen in der Dauer des Lehrgangs und insbesondere bei der Art des Nachweises der durch den Sachkundigen eingesetzten Gerätschaften wider.



Die SAG-Akademie hat bisher im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen sowieso arbeitsrechtlich notwendige Voraussetzungen für Arbeiten im Kanal gefordert. Dies waren z.B. Sicherheitsunterweisung gemäß Unfallverhütungsvorschriften, der Nachweis der praktischen Übungen zur Rettung von Personen aus dem Kanal und Maßnahmen zur Ersten Hilfe, die den Ersthelfernachweis, sowie die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Diese Vorraussetzungen müssten auf Grundlage der Rechtsvorschriften jedem Teilnehmer an dem Sachkundelehrgang bereits vorliegen. Jedoch zeigt sich in der Praxis, dass dies für nahezu alle Teilnehmer bzw. deren Unternehmen eine Hürde darstellte. Die SAG-Akademie hat mit dieser Vorgehensweise versucht die Qualität auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen. Immer wieder jedoch haben uns Kunden mitgeteilt, dass die Teilnahme an den SAG-Kursen auf Grund der erhöhten Zugangsvoraussetzungen abgelehnt wird und für die Durchführung des Sachkundelehrgangs auf andere Bildungsträger zugegriffen wird.

Aus diesem Grund werden nun auch wir von einer qualitativen Anpassung im Hinblick auf die Leistungserbringungen verzichten, und uns dem marktüblichen Standart anpassen. D.h. dass zukünftig bei den Sachkundenlehrgängen in der SAG-Akademie in Lünen lediglich noch die in § 61a LWG geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden müssen.
Auch die Art und Weise der Überprüfung der durch den Teilnehmer an den Sachkundelehrgängern einzusetzenden Gerätschaften werden wir anpassen. Zukünftig wird die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch den Teilnehmer genügen. Mit dieser Verpflichtungserklärung erklärt der Teilnehmer, dass er auf die geforderten Gerätschaften hat. Dies können z.B. Gerätschaften des Arbeitgebers sein, ebenso besteht die Möglichkeit die Gerätschaften über Anmietung zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die bewährte Vorgehensweise den Sachkundelehrgang als 5-Tages-Kurs, sowie als 3-Tages-Kurs anzubieten, wird die SAG-Akademie auch weiterhin verfolgen. Zur Teilnahme an einem 3-Tages-Sachkundelehrgang ist jedoch weiterhin die zusätzliche Zugangsvoraussetzung, dass der Teilnehmer einen Sachkundenachweis der Dichtheitsprüfung mit Luft und Wasser der SAG-Akademie, oder gleichwertig vorliegt. Somit entfallen die ersten 2 Seminartage des 5-Tages-Lehrgangs, die sich ausschließlich mit der Dichtheitsprüfung mit Luft und Wasser beschäftigen.

Die SAG-Akademie bietet die Lehrgänge weiterhin in Kooperation mit dem IKT – Institut für unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen – an. D.h. auch die Aufnahme auf die Liste des KomNetGEW – Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung – mit mittlerweile fast 50 Mitgliedkommunen ist gewährleistet.
Die Aufnahme auf die Landesliste NRW erfolgt nach Antrag bei den entsprechenden Kammern

- Ingenieurkammer Bau
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer

Zur Aufnahme in die Landesliste NRW sind jedoch zwingend alle Voraussetzungen des § 61a LWG zu erfüllen. Im Gegensatz hierzu können erfahrene Personen, die jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, jedoch nachweislich langjährig in den entsprechenden Bereichen tätig sind auf die Liste des KomNetGEW kommen. Weitere Informationen erhalten Sie im Schulungszentrum Lünen.

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