(openPR) Bis 15.02.2012 hält die Allianz Deutschland AG ihr Angebot aufrecht, 42,78 € für Anteile am Fonds Degi International zu zahlen. Der Degi-Fonds befindet sich derzeit in Auflösung: Fondsverwalter Aberdeen verkauft die Gebäude. Im April 2012 sollen Anleger eine erste Teilauszahlung bekommen. Sie wird dann vom Rücknahmepreis abgezogen, den Aberdeen Mitte Januar 2012 auf 43,35 € ausrechnet.
Das Angebot der Allianz entspricht dem Rücknahmewert, wie er am 25.10.2011 ausgerechnet wurde. Der Fonds ist am 17.02.2003, also vor fast genau neun Jahren, zum Wert von 50 € herausgekommen. Lange Zeit haben Anleger mehr als 54 € für die hoch begutachteten Anteile bezahlt, meist zuzüglich 5% Ausgabegebühr.
Die Enttäuschung über diese miese Form der Immobilienanlage und unverantwortliche Berechnungsmethoden kann Kapitalanlegeranwalt Klaus Dittke aus Düsseldorf gut nachvollziehen: „Dennoch müssen geschädigte Anleger abwägen, ob sie eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung anstrengen oder jetzt das Vergleichsangebot annehmen, obwohl es als höchst unfair erscheint.“
Die Allianz befindet sich insoweit in der Verantwortung, als der Ausgangspunkt für die Anlageschäden mit dem Degi-Fonds bei der Dresdner Bank liegt. Die Bank war damals eine Tochtergesellschaft der Allianz Versicherung. Inzwischen ist die Dresdner in der Commerzbank aufgegangen, an der wiederum die Allianz nach der Bundesrepublik Deutschland als zweitgrößter Aktionär beteiligt ist.
„Häufig wird auch in einem Schadenersatzprozess von Seiten des Gerichts die gütliche Einigung angeregt und ein Vergleichsvorschlag unterbreitet wird“, meint Anwalt Dittke von der Kanzlei DSKP.de. „Solche Vergleichsvorschläge liegen wegen der für die Anleger in aller Regel ungünstigen Beweislastverteilung meist bei unter 50%.“ Im Falle von Degi International wäre das deutlich weniger als die jetzt von der Allianz gebotenen 42,78 € pro Anteil. „Aus prozessstrategischer Sicht erscheint es – bei allem Schmerz über den verbleibenden Schaden – ratsam, das Angebot der Allianz anzunehmen, um sich nicht, mit einem solchen Vergleichsvorschlag konfrontiert, durch die Instanzen quälen zu müssen“, meint Anwalt Dittke und macht einen Vorschlag zur Güte: „Ich appelliere an die Verantwortlichen bei der Allianz Deutschland AG, das Angebot insoweit nachzubessern, als ein Mehrerlös, der möglicherweise bei der Auflösung des Fonds herauskommt, zwischen Allianz und Anlegern geteilt wird. Das wäre fair.“
Düsseldorf, 12.01.2012
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlagerecht












