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Handy-Forensik - Dem Bürger auf der Spur

11.01.201216:08 UhrIT, New Media & Software
Bild: Handy-Forensik - Dem Bürger auf der Spur
Arbeiskreis EDV & Recht e.V.
Arbeiskreis EDV & Recht e.V.

(openPR) Das Handy als Spurengeber und Beweismittel

Mobiltelefone sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Aufgrund des technologischen Fortschritts entwickeln sie sich immer mehr von reinen Telefonen hin zum zentralen Alltagsgegenstand: Wir organisieren unsere Termine mit ihnen, machen Fotos und Videos, schreiben Text-Nachrichten und E-Mails und können riesige Datenmengen auf ihnen speichern. Was früher nur teuren Smartphones vorbehalten war, erlauben nun auch schon Einsteigermodelle.



Smartphones übernehmen immer mehr die Rolle eines verlängerten Gehirns. Aufgaben, die vor Jahren noch stationären Computern vorbehalten waren, erledigen wir heute "on the run". Das moderne Handy ist aber längst mehr als die Basis der täglichen Tele- und Onlinekommunikation.

Das Handy wurde so auch zum Accessoire für Kriminelle, es ist ein ideales Werkzeug, um Fotos oder Informationen aufzunehmen, sei es für Erpressungszwecke, um potenzielle Ziele auszuspionieren oder einfach, um mit ihren Aktivitäten anzugeben. Durch Geodienste, die häufig gar nicht mehr abgeschaltet werden können, gibt es aber fast lückenlos Auskunft über die Aufenthaltsorte Betroffener.

Es wundert daher nicht, dass Handys zu einer Schlüsselkomponente in der Untersuchung von Kriminalfällen oder der Aufklärung von Terrorakten geworden sind. Für die Ermittlungsbehörden ist in Kriminalfällen der Zugriff aufs Handy beweistechnisch oft schon die halbe Miete.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den Stand der Technik und nimmt eine rechtliche Einordnung vor.

Zunächst wird Herr Warnke die technischen Aspekte beleuchten. Auf einem Mobiltelefon können eine Fülle an Informationen gefunden werden: Fotos, Kontakte, Text-Nachrichten, Anrufhistorie oder Videofilme. Diese Sammlung an Information kann den Ermittlern wesentliche Hinweise geben, die Bewegungen, Aktivitäten und Kontakte von Personen aufdecken und beweisen, dass ein Verdächtiger zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war oder auch nicht.
Das Referat gibt einen Überblick über die derzeit möglichen Untersuchungsmethoden von Mobiltelefonen, die bei deutschen und europäischen Ermittlungsbehörden zum Einsatz kommen.
Ziel ist es, Ermittlungsergebnisse besser zu verstehen und bewerten zu können, ob belastende Beweise stichhaltig sind bzw. genügend nach entlastenden Indizien ermittelt wurde.

Anschließend wird Rechtsanwalt Vetter auf die juristischen Aspekte eingehen. Sein Vortrag beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlagnahme und Auswertung von Mobiltelefonen. Er geht aber auch auf neue, umstrittene Fahndungsmethoden im Bereich Mobilfunk ein, zum Beispiel die heimliche Ortung mit Stealth SMS und die Funkzellenauswertung.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen und IT-Verantwortliche in Unternehmen, aber auch an interessierte Privatpersonen. Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten:
Peter Warnke ist Sales Director bei Cellebrite, einem Anbieter von Lösungen für die Mobiltelefon-Forensik. Hier verantwortet er alle Aktivitäten der Mobile Forensics Business Unit in Zentral- und Nordeuropa.

Rechtsanwalt Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule in Düsseldorf. Er betreibt außerdem das law blog. Das law blog ist das erfolgreichste Juristenblog in Deutschland. Es wurde im Jahr 2011 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet.


Datum:
Mittwoch, 15.02.2012, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr.
ACHTUNG: neuer Veranstaltungsort !

Veranstaltungsort:
art'otel in Köln, Holzmarkt 4, 50676 Köln.

Entgelt:
30,- € für Mitglieder
40,- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die Fax-Nr.: 02236 / 33 66 49 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen.

Der Beitrag ist vor der Veranstaltung auf das Konto des Arbeitskreises EDV und Recht Köln e.V., Kontonr. 378 821 07 bei der Sparkasse KölnBonn, Bankleitzahl 370 501 98, zu überweisen.

Auf Wunsch werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

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