Einigung bei Rechtsanwaltsverguetung
(openPR) 28. August 2003
Zu dem heute vom Bundesjustizministerium an die Laender versandten Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stuenker:
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst, dass es nach laengeren Verhandlungen zwischen der Bundesministerin der Justiz und der Anwaltschaft zu einer Einigung im Bereich der Rechtsanwaltsverguetung gekommen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird hoffentlich auch im Bundesrat Zustimmung finden.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht vor allem deshalb, weil seit zehn Jahren keine Gebuehrenanpassung stattgefunden hat. Die Anpassung erfolgt in einem massvollen Rahmen und soll die Preissteigerung ausgleichen.
Die Neustrukturierung spiegelt zudem den Wandel der anwaltlichen Taetigkeit wider. Etwa 70 Prozent aller an den Anwalt herangetragenen Faelle werden mittlerweile aussergerichtlich erledigt. Besonders wichtig ist deshalb die vorgesehene staerkere Foerderung der einvernehmlichen Streitbeilegung durch das Gebuehrenrecht. Dies betrifft sowohl die angemessene Verguetung des anwaltlichen Engagements bei aussergerichtlichen Streitbeilegungen, als auch die Reduzierung der Gerichtskosten bei einvernehmlichen gerichtlichen Streitbeilegungen.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Der Wegfall des bisherigen Ostabschlags in Hoehe von zehn Prozent auf die Anwaltsgebuehren in den neuen Bundeslaendern traegt der Angleichung der Lebensverhaeltnisse dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung Rechnung.
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Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig die Gerichtskosten und die Verguetung fuer Sachverstaendige sowie die Entschaedigung fuer ehrenamtliche Richter, Zeugen und Schoeffen vereinfacht und an die heutigen Erfordernisse angepasst werden. Insgesamt entsteht ein geschlossenes, zeitgemaesses Kostenrechtssystem.
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