(openPR) Schlimmer könnte es nicht kommen: Als GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist der Debi Select flex Fonds konstruiert. „Von solchen Konstruktionen raten wir von vornherein ab“, sagt Rechtsanwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de: „Die Haftungsrisiken für die Fondsgesellschafter sind zu groß.“ Im Fall des Debi Select flex Fonds haben sich Anleger teilweise sogar verpflichtet, über Jahre hinweg Geld einzuzahlen. Sie müssen nun im Prinzip sogar weiterzahlen, obwohl sich Informationen mehren, wonach Debi-Select-Fonds in Schwierigkeiten zu stecken scheinen. Die Debi-Select-Gruppe hüllt sich dazu gegenüber der Öffentlichkeit in Schweigen. Die Vermögensanlagegeruppe ist für Auskünfte bis einschließlich 06.01.2012 nicht erreichbar. Das „Handelsblatt“ beschrieb kürzlich, wie Debi Select strauchelt. „Jetzt kommt es darauf an, die richtigen Schritte einzuleiten, um vermutetem schlechtem Geld nicht auch noch gutes Geld hinterher zuwerfen“, sagt Anwalt Dittke, der seit 25 Jahren Geld aus gescheiterten Anlagen zurückholt: „Je schneller wir handeln, desto eher können wir vielleicht noch etwas retten.“
Düsseldorf, 28.12.2011
Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht











