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Gemeinnützigkeit ohne Verfallsdatum

19.12.201114:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gemeinnützigkeit ohne Verfallsdatum
Grafik: Deutsche Stiftungsagentur (No. 4620)
Grafik: Deutsche Stiftungsagentur (No. 4620)

(openPR) Stiftungen sind auf Langfristigkeit angelegt
sup.- Sie haben Weltkriege, Revolutionen, Wirtschaftskrisen und Naturkatastrophen überdauert - und erfüllen noch immer ihre wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben: Stiftungen, die bereits einige hundert Jahre, in Einzelfällen mehr als ein Jahrtausend aktiv sind, ohne dass die geschichtlichen Entwicklungen ihre einstmals beschlossenen gemeinnützigen Ziele torpediert oder verhindert hätten. Eine Dauertätigkeit, die sich die meisten Menschen kaum vorstellen können. Wie ist es möglich, dass diesen Stiftungen niemals der Geldhahn zugedreht wurde? So lautet eine häufig gestellte Frage. Oder wieso haben es sich der Stifter bzw. seine Nachfahren bei der wohltätigen Verwendung der Gelder im Laufe der Zeit nicht irgendwann anders überlegt?



Einfache Antwort: Diese beiden Risiken drohen Stiftungen nicht. Sie sind nämlich nicht auf die Zuwendungen anderer angewiesen, sondern sie finanzieren sich dauerhaft selbst: Das einmal eingebrachte Kapital wird grundsätzlich nicht angetastet, erst aus dessen Erträgen stammen die Mittel für den jeweiligen Stiftungszweck, z. B. in sozialen, kulturellen, medizinischen oder wissenschaftlichen Bereichen. Und ist eine Stiftung erst einmal gegründet, können weder der Stifter selbst noch seine Nachkommen die satzungsgemäß definierten Ziele verändern. Der Wille des Stifters gilt ohne Verfallsdatum auch über seinen Tod hinaus. Die Förderthemen, die ja über die Stiftung oft mit seinem Namen verknüpft sind, bleiben auf Dauer im Zentrum der Tätigkeit.

Diese Möglichkeit, durch die Errichtung einer eigenen Stiftung etwas Unvergängliches zu hinterlassen, gibt es nach wie vor. Was sich allerdings geändert hat, ist der Ablauf der Gründungsprozedur. Heute können auch Privatleute ohne großen Verwaltungsaufwand eine gemeinnützige Stiftung ins Leben rufen und ihr eine eindeutige Aufgabenstellung zuweisen. Der Stifter hat dabei die Chance, z. B. eine soziale oder kulturelle Einrichtung oder eine wissenschaftliche Institution, die ihm am Herzen liegt, langfristig zu fördern. Er muss auch längst kein Millionär mehr sein, um auf diese Weise eine gewisse Unsterblichkeit zu erlangen. Selbst mit kleineren Beiträgen lassen sich wichtige gesellschaftliche Aufgaben sinnvoll unterstützen. Nähere Informationen zur Gründung einer eigenen Stiftung lassen sich einer Broschüre entnehmen, die gegen einen rückadressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag bei der Deutschen Stiftungsagentur angefordert werden kann (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel: 02131 - 525 130, www.stiftungsagentur.de bzw. www.stiftungskooperation.de).

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