Zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftige Menschen in Heimen
(openPR) Neuss, den 02.12.2011 - Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gkv-versorgungsstrukturgesetz.html soll auch eine bessere zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftige Menschen in Heimen gewährleisten. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium am 01.12.2011 ausgeführt:
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, die einen Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, wird durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung für die erforderliche aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert.
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=63136#63136
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erwartet, dass die Möglichkeiten zur aufsuchenden Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent umgesetzt werden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab.
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