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Spannungsfeld Compliance

(openPR) Das erste AWA Compliance Summit lockt Vertreter großer und kleiner Unternehmen nach Münster
Wer im internationalen Handel erfolgreich bestehen will, muss compliant sein: Unter dem Begriff der Compliance werden in Bezug auf den internationalen Handel Rechtssicherheit und Rechtstreue als Kernelemente der Zuverlässigkeit eines Unternehmens verstanden. Beim ersten Münsteraner AWA Compliance Summit am 2. und 3. November diskutierten mehr als 100 Unternehmensvertreter mit hochkarätigen Referenten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung über aktuelle Entwicklungen und Themen im Außenhandel.


Anlass des Compliance Summit war das 15-jährige Bestehen der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH (AWA): Seit 1996 schult die AWA Mitarbeiter international tätiger Unternehmen zu allen Fragen rund um den Außenhandel. Seit ihrer Gründung ist die AWA eng mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster verbunden und profitiert als Kooperationspartner der Universität vom Wissenstransfer aus Forschung und Lehre in die Praxis. Seit Oktober 2010 unterhält die AWA zusätzlich zum Münsteraner Hauptsitz einen Standort in München.

Insbesondere Unternehmen, die mit „heiklen“ Gütern handeln, bewegen sich im Außenhandel in einem hochsensiblen Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs. Die Einhaltung solcher Beschränkungen (etwa durch Embargos) muss in Compliance Programmen umgesetzt und nachgewiesen werden. Diese Beschränkungen verbieten durch entsprechende Verordnungen und zugehörige Namenslisten etwa das Zurverfügungstellen von wirtschaftlichen Ressourcen an „gelistete“ Personen. Unternehmen werden im Rahmen verschiedener Bewilligungen und Zertifizierungen (Zugelassener Ausführer, AEO, Rüstungsgütertransfer-Zertifizierung) aufgefordert, Nachweise zu erbringen, ob und wie sie die Prüfung der sogenannten „Terroristenlisten“ umsetzen. Im Rahmen der AEO-Beantragung müssen Unternehmen zudem nachweisen, dass ein sogenanntes „Mitarbeiterscreening“ durchgeführt wird. Dieses muss Angestellte, Arbeiter, Dienstleister, Zeitarbeits- und Leiharbeitnehmer einschließen. Durch das Screening soll verhindert werden, dass Gelder (etwa Gehaltszahlungen) an gelistete Personen fließen. Ob eine derartige Prüfung vor dem Hintergrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig ist, wird derzeit kontrovers diskutiert.

Die AWA hatte hochkarätige Redner eingeladen, die das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln diskutierten. Nach der Begrüßung durch Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA, Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, Dekan der Juristischen Fakultät an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Dr. Marianne Ravenstein, Prorektorin der Universität, eröffnete die ehemalige Justizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin mit ihrem Vortrag zu AEO-Zertifizierung, Terrorlisten und Mitarbeiterscreening den Kongress.

Dr. Werner Grebe und Dr. Philip Matthey, Chief Compliance Officer der Deutsche Bahn AG bzw. der MAN SE, stellten in Form von Best-Practice-Vorträgen die Compliance-Ansätze ihrer Unternehmen dar. Karl-Heinz Feldmann, Chefjustitiar und Chief Compliance Officer der E.ON AG hob die kartellrechtlichen Aspekte hervor.

Prof. Dr. Bartosz Makowicz vom Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster betonte, dass Compliance-Programme auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten – gewissenermaßen „maßgeschneidert“ – sein müssen, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Nach einer Podiumsdiskussion ließen die Teilnehmer den ersten Tag auf Einladung der AWA im Schlossgarten Café ausklingen.

Am zweiten Tag stellen Vertreter des Zolls, und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anforderungen an innerbetriebliche Compliance aus dem Blickwinkel eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und auch nach §2a der Außenwirtschaftsverordnung sowie Art. 12 der EG-Dual-Use-Verordnung vor. Dr. Richard Arning, Vorstand der SAPPER AG, führte aus, in welchem Umfang Software-Tools die Einhaltung der relevanten Vorschriften sicherstellen und zudem Zeit und Kosten sparen können. Stephan Morweiser, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, lenkte die Aufmerksamkeit der Teilnehmer abschließend auf die strafrechtliche Verantwortung und mögliche Konsequenzen von Verfehlungen.

AWA-Geschäftsführer Merz freut sich über die gute Resonanz der Veranstaltung: „Das Thema Compliance ist brisant und zudem ändern sich Vorschriften ständig. Für Unternehmen gilt es, sich gut aufzustellen, um Änderungen schnell umsetzen zu können. Das spart Zeit und – wichtiger noch – beugt unliebsamen Überraschungen vor. Denn sich wegen des Verdachts nicht genehmigter Exporte in der Presse wiederzufinden – das ist Publicity, die sich kein Unternehmen wünscht! Die AWA wird das Thema Compliance weiter im Blick behalten und mit Seminaren und Kongressen weiter begleiten.“

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