(openPR) Dresden, 15.11.2011: Die Deutsche Bundesbank bietet ihren Kunden seit dem 25.08.2011 eine neue CashEDI-Spezifikation in der Version 2.0 an. In dieser wird die erste Version um einige Funktionalitäten erweitert. Für eine Verbesserung beim elektronischen Datenaustausch werden Servicenachrichten eingeführt.
„Diese versendet die Bundesbank, wenn beim Nachrichtenempfang Fehler aufgetreten sind. Dazu wird der eingesetzte GS1-XML-Standard von Version 2.1 durch Version 2.5 ersetzt“, erklärte Michael Kieser von der Saxonia Systems AG in Dresden. Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Rücknahme von Einzahlungen und Geldbestellungen. So ist es nun möglich, den Einzahlungs- bzw. Geldbestellungsprozess vorzeitig abzubrechen. Die Rücknahme wird dann per Servicenachricht bestätigt. Außerdem wurden noch kleinere Anpassungen, beispielsweise am Lieferschein vorgenommen.
Im August und September hat die Saxonia Systems AG ihre, für die CashEDI-Spezifikation 1.0 zertifizierte CashEDI-Lösung an alle neuen Vorgaben angepasst. „Weiterhin wurden die aus der ersten erfolgreichen Zertifizierung gewonnenen Erfahrungen genutzt, um die Software weiter zu verbessern“, betonte der Projektleiter der Saxonia Systems AG Michael Kieser. Beispielsweise wurde die Zusammenstellung von Einzahlungen bzw. Geldbestellungen intuitiver gestaltet und eine Datumsprüfung für bundesweite Feiertage eingeführt.
„Die Zertifizierung der neuen CashEDI ist in Vorbereitung. Bis Ende des Jahres werden die Testsysteme der Deutschen Bundesbank an die neuen Anforderungen angepasst und die CashEDI Zertifizierung aller Voraussicht nach Anfang 2012 durchgeführt“ erklärte Michael Kieser abschließend.
Über das Verfahren CashEDI:
Seit 2007 bietet die Deutsche Bundesbank das Fachverfahren CashEDI (Cash Electronic Data Interchange) als Dienstleistung im Barzahlungsverkehr an. Damit soll ein elektronischer Kommunikationsstandard für alle beteiligten Bargeldakteure bei Transaktionen mit der Bundesbank sichergestellt werden. Ab dem 1. Januar 2013 wird das Verfahren verpflichtend. Dann müssen Banknoten- und Münzeinzahlungen von professionellen Bargeldakteuren grundsätzlich elektronisch avisiert bzw. Banknoten- und Münzauszahlungen elektronisch bestellt werden. Diese Ankündigung der Bundesbank betrifft vor allem Geldinstitute und Handelsunternehmen mit hohem Bargeldaufkommen. Die Nutzung von CashEDI bietet deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Verfahren. So fördert die Bundesbank den Einsatz von CashEDI beispielsweise durch geringere Transaktionsgebühren.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.saxsys.de/unternehmen/news_detail.aspx?newsid=111









