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Intensiv-Workshop: REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User)

10.11.201117:10 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Intensiv-Workshop: REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User)
REACH-Verordnung
REACH-Verordnung

(openPR) Fachveranstaltung im Haus der Technik am 14.-16. Februar 2012 in Essen beantwortet Fragen über Rechte und Pflichten für nachgeschaltete Anwender

Bereits am 01. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH] in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen und vereinheitlicht das Inverkehrbringen von Chemikalien innerhalb der EU für Hersteller, Importeur und nachgeschalteten Anwender.



Als nachgeschalteten Anwender (Downstream User) versteht man eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Darüber hinaus existieren noch viele andere Tätigkeiten, die unter die Definition des nachgeschalteten Anwenders fallen. So gilt auch ein Betrieb, der Stoffe oder Gemische lediglich in bestimmte Verpackungseinheiten abfüllt, als nachgeschalteter Anwender.

Grund genug für das Haus der Technik in Essen, am 14.- 16. Februar 2012 eine Fachveranstaltung „REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User)“ anzubieten. Mittelpunkt dieses Seminars sind der Stoffsicherheitsbericht und das Expositionsszenario. Neben Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes wird auch die Schnittstelle zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt (Expositionsszenario), sowie die daraus resultierenden Pflichten der nachgeschalteten Anwender gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH ], Titel V vorgestellt. Da in bestimmten Fällen nachgeschaltete Anwender auch Stoffbewertungen durchführen und Stoffsicherheitsberichte erstellen müssen / können, wird präsentiert, wie eine Expositionsbeurteilung durchgeführt und ein Expositionsszenario erstellt werden kann. Eine Übung beendet das 3-tägige Basisseminar.

Leitung:
Dr. Anita Hillmer, Volkswagen AG, Wolfsburg

Referenten:
Dr. Renate Becker-Arnold, BASF SE, Ludwigshafen
PD Dr. Dirk Bunke, Öko-Institut e.V., Freiburg
Dr.rer.nat. Joachim Haselbach, ATC GmbH, Krefeld
Dr. Eva Lechtenberg-Auffarth, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund
Dipl.-Phys. Thomas May, Du Pont Perfomance Coatings GmbH & Co. KG, Wuppertal
Julia Stawski (Volkswagen AG)



Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Stossun), Fax 0201/1803-346 oder direkt unter

http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-02-289-2.html

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