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Geballte Informationen auf der Fachtagung Chemikalienrecht 2011

30.08.201112:04 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
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(openPR) Kissing, 30. August 2011 – Die meisten Experten, die sich mit dem Chemikalienrecht und dem Umgang mit Gefahrstoffen beschäftigen, haben den 30.11./01.12.2011 bereits fest in ihren Jahreskalender eingetragen. Denn zu diesem Zeitpunkt findet die 8. Fachtagung Chemikalienrecht unter der bewährten Leitung von Professor Dr. Herbert F. Bender in Frankfurt am Main statt.



Professor Dr. Herbert F. Bender, der die Einheit „Gefahrstoffmanagement“ der BASF SE in Ludwigshafen leitet, eröffnet traditionsgemäß die Veranstaltung mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr und einen Blick auf die kommenden Entwicklungen. Im Fokus seiner Ausführungen stehen die Aktivitäten des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) und die Fortentwicklung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

REACH und GHS, bzw. CLP, haben in den Unternehmen bereits für viel Arbeit gesorgt und dadurch ihre eigentliche Intention in den Hintergrund rücken lassen. Nach der CLP-Verordnung müssen Hersteller und Importeure z.B. alle nach der REACH-Verordnung registrierungspflichtigen Stoffe für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden. Dr. Gudrun Lücke-Brunk von der Bayer MaterialScience AG klärt auf, was hier zu tun ist.

Die Expositionsermittlung unter REACH ist ein weiteres diffiziles Thema. Experte auf diesem Gebiet ist der Dipl.-Biologe Nico Adler von der CFCS-Consult GmbH, der in die Grundlagen der abgestuften Expositionsermittlung (tiered approach) einführt und das Werkzeug der ECETOC (European Centre for Ecotoxicology and Toxicology of Chemicals) für Arbeitnehmer vorstellt.

SVHC und „Kandidatenliste“ – die Stichwörter lassen in Unternehmen die Alarm-Glocken klingeln, denn für diese Stoffe mit „besonders besorgniserregenden Eigenschaften“ sind etliche Verpflichtungen verbunden, u.a. ein Zulassungsverfahren, das schnell ins Geld gehen kann. Dr. Martin Wieske von der WirtschaftsVereinigung Metalle berichtet über das Verfahren, klärt offene Fragen und eröffnet Perspektiven.

Typische Gefahrensituationen beim Umgang mit Gefahrstoffen im betrieblichen Alltag werden oft übersehen – die Folgen können schwerwiegend sein. Dass mit dem richtigen Blick für Gefahren Unfälle vermieden werden können, weiß Frank Scharf, denn er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema. Dies insbesondere in experimenteller Weise und daher ist in seinem Vortrag Anschauungsunterricht angesagt.

Gefährliche Abfälle müssen ordnungsgemäß gesammelt und entsorgt werden. Spezielle Anforderungen aus dem Gefahrstoffrecht sind in der TRGS 520 festgelegt. Diese liegt derzeit dem AGS zur Überarbeitung vor, um die Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik anzupassen. Dr. Christian Felten von der BG Verkehr weiß als AGS-Mitglied vom aktuellen Fortschritt der Anpassungen zu berichten.

Die EG-Biozid-Richtlinie soll modernisiert und entschlackt werden. Vor allem in die Kritik geraten ist der Anwendungsbereich der Richtlinie, da wesentlich mehr Produkte als ursprünglich erwartet unter die Richtlinie fallen. In Deutschland geht man von ca. 18.000 auf dem Markt befindlichen Produkten aus. Dr. Sabine Gärtner vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sitzt bei der Diskussion um die Richtlinie in erster Reihe und weiß, wie der derzeitige Stand des Verfahrens ist.

Den 2. Veranstaltungstag am 1. Dezember 2011 leitet Dr. Heinz-Günter Schäfer vom Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) mit seinem Bericht zu aktuellen Entwicklungen der CLP-Verordnung ein. Dabei beleuchtet er die beiden Änderungsrichtlinien zur Verordnung aber auch das Verhältnis von europäischem zu nationalem Recht, insbesondere wenn es um die Mitteilungspflicht an Giftinformationszentren geht.

Ein weiteres Mitglied des AGS, Dr. Franz Nüßlein von der Brüggemann Chemical, kommt mit seinen Ausführungen zur TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zu Wort. In der bevorstehenden Neufassung ist eine Zusammenfassung aller Regelungen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung beschlossen worden.

REACH-EN-FORCE 1 war bereits Thema der Fachtagung in 2010 und die Ergebnisse dieses Projektes zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Bestimmungen waren unterschiedlich: zwar waren die Unternehmen mit wenigen Ausnahmen relativ gut auf REACH vorbereitet, aber es zeigte sich in der Praxis z.B. relativ häufig, dass Sicherheitsdatenblätter mangelhaft waren. Benedikt Vogt vom Regierungspräsidium Freiburg begleitet in Baden-Württemberg das Projekt, das mit REACH-EN-FORCE 2 in eine weitere Phase geht.

Können Expositionsszenarien die eigene Gefährdungsbeurteilung ersetzen? Welchen Stellenwert hat der DNEL, also die Expositionskonzentration eines Stoffes, bei der keine gesundheitsschädliche Wirkung für den Menschen besteht, unter REACH? Fragen, die sicherlich Professor Dr. Herbert Bender beantworten wird.

Zu guter Letzt informiert Dr. Alex Föller, Geschäftsführer des Verbands TEGEWA e.V., über die Aufgaben und Pflichten der nachgeschalteten Anwender und darüber, welche Dokumente für die Kommunikation zur Verfügung gestellt werden müssen. An einigen anschaulichen Beispielen erläutert er das Schritt-für-Schritt-Vorgehen für "Downstream User (DU)" in der Praxis.

Orte, Termine und Teilnehmergebühren:
Die zweitägige Fachtagung findet am 30. November /1. Dezember 2011 in Frankfurt am Main statt und kostet 890,- Euro zzgl. MwSt. pro Person. Weitere Informationen unter http://www.weka-akademie.de/Fachtagung-Chemikalienrecht-2011.html

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