(openPR) Eine Preisprüfung kann Sie treffen - auch wenn Sie nicht damit rechnen.
Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, weil Sie in der Ausschreibung, Angebotsaufforderung oder im Vertrag keinen Hinweis darauf erkennen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Preisprüfung für Sie nicht relevant ist, weil vielleicht zurückliegende Aufträge nicht geprüft wurden.
Je später Sie es erkennen, desto schlechter sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Preispfürung hinzuwirken.
Nehmen Sie die 10 größten Irrtümer bezüglich Preisprüfungen zum Anlass, Ihre öffentlichen Aufträge einer genaueren Prüfung zu unterziehen:
1. Jede Ausschreibung führt zu einem Marktpreis.
Auch hier können sich Selbstkostenpreise mit anschließender Preisprüfung ergeben, wenn keine marktgängigen Leistungen vorliegen.
2. Marktpreise werden nicht geprüft.
Obwohl marktgängige Leistungen vorliegen, kann geprüft werden, ob die Voraussetzung eines verkehrsüblichen Preises gegeben sind.
3. Einmal Marktpreis - immer Marktpreis.
Märkte können sich ändern, die Preisgestaltung eines Marktpreises muss jedoch immer aktuell sein. Wiederholte Prüfungen sind möglich.
4. Preisprüfungen gibt es nur noch im Verteidigungsbereich.
Preisprüfungen gibt es z.B. auch vor allem bei Unternehmen, die innovativ tätig sind und bei speziellen Dienstleistungen.
5. Den Preistyp bestimmt der öffentliche Auftraggeber.
Aufgabe des Preisprüfers ist auch die Feststellung des richtigen Preistyps - auch noch nach Projektabschluss.
6. Die Preisprüfung muss bereits im Vertrag angekündigt sein.
Ein Hinweis auf Selbstkostenpreise, Festpreise oder auf die Gültigkeit der LSP ist genauso ausreichend.
7. Eine Preisprüfung erfolgt nur auf Anforderung des Auftraggebers.
Die Preisüberwachungsbehörde kann von sich aus tätig werden und auf Antrag sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers.
8. Selbstkostenfestpreise werden nur vor Auftragserteilung geprüft.
Die Prüfung kann auch nach Auftragsende erfolgen. Der Preisprüfer wird sich dann auf die Prüfung der Vorkalkulation beschränken.
9. Eine höhere Preisfeststellung führt zu einer Nachforderung.
Dies ist wegen der höchstbegrenzten Selbstkostenpreise nicht möglich. Im umgekehrten Fall erfolgt jedoch eine Rückzahlungsaufforderung des öffentlichen Auftraggebers.
10. Gegen das Ergebnis einer Preisprüfung kann man sich nicht wehren.
Theoretisch können Sie die oberste Preisbehörde des Landes anrufen, wobei das Ergebnis für Sie jedoch auch schlechter ausfallen könnte.
Zum überweigenden Teil sind die Antworten auf die 10 größten Irrtümer natürlich viel komplexer.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie mehr darüber wissen wollen.