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Zeitwertkonten sind bei körperlich anstrengenden Berufen ein Muss

(openPR) Neumünster, 31.10.2011 – Die berufliche Qualifikation ist oftmals entscheidend, ob ein Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen muss. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Soziologie der Freien Universität Berlin, des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).




Die Gefahr einer Erwerbsminderung ist bei einer niedrigeren beruflichen Qualifikation höher
Gerade Arbeitnehmer mit einer niedrigeren beruflichen Qualifikation tragen ein erhöhtes Risiko arbeitsunfähig zu werden. Eine Erwerbsminderung zu erleiden ist 10-mal so hoch wie unter Akademikern. Die berufliche Qualifikation spielt also eine entscheidende Rolle. Bei Frauen und Männern mit einem Fach-Hochschulabschluss gehen auch mit Ende 50 lediglich rund 5 von 1.000 Versicherten in die Erwerbsminderungsrente. Eine Erwerbsminderung ist bei Männern deutlich weiter verbreitet als bei Frauen. Männer mit einer niedrigeren Qualifikation tragen ein 14-fach höheres Risiko als Akademiker. Bei Frauen liegt der Faktor je nach Qualifikation maximal beim Achtfachen. Körperliche Belastungen in von Männern ausgeübten Arbeiterberufen, wirken sich stark auf die Gesundheit aus. Am häufigsten führen Muskel-Skelett-Erkrankungen zu einer Erwerbsminderung.

Bei körperlich anstrengenden Berufen ist ein Zeitwertkonto unerlässlich
Vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr bedeutet das für Arbeitnehmer eine erhebliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Vor allem im produzierenden Gewerbe sind die Mitarbeiter dazu meist körperlich nicht in der Lage, wie die Studie zeigt. Die derzeit einzige Lösung für Arbeitnehmer dem zu entgehen, ist die Finanzierung einer Freistellung von der Arbeitsleistung, mittels einem Zeitwertkonto. Ein Zeitwertkonto ermöglicht die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung. Verschiedene Modelle sind möglich. So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer vor Rentenbeginn ohne Gehaltseinbußen in Teilzeit arbeiten.

Voraussetzung für eine Freistellung
Die Voraussetzung dafür ist, die Bereitschaft des Arbeitnehmers ein Wertguthaben aufzubauen. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts beispielsweise Anteile des regulären Gehalts, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile, wie Überstunden oder Resturlaubstage unversteuert und ohne Abgaben an die Sozialversicherungsträger (= brutto) in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte
Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt, z.B. zur Überbrückung bis zur regulären Rente ausbezahlt. Die Dauer der Freistellung richtet sich nach der Höhe des Wertguthabens. „Bei körperlich anstrengenden Berufen ist ein Zeitwertkonto unerlässlich, denn es ermöglicht eine Freistellung vor Rentenbeginn, ohne Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen“, so Dirk Carstens, Geschäftsführer Deutsche Zeitwert GmbH.

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