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EU: Entsendung und Überlassung von Mitarbeitern nach Österreich

25.08.200515:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Chancen und Hürden der Arbeitnehmerbeschäftigung in der EU

Eine Vielzahl von Neuerungen erschweren die Beschäftigung bzw. Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten in Österreich.

Die Änderung und damit Öffnung der Überlassung von Pflegepersonal sowie der Fachkräftemangel in Österreich stellen auch für die Personaldienstleister in anderen EU-Ländern, insbesondere in Deutschland, einen lukrativen Marktbereich dar.

Doch gleichzeitig erschweren neue Regelungen die grenzüberschreitende Entsendung und Überlassung von Mitarbeitern aus anderen EU-/EWR-Länder nach Österreich:

So wurde mit Wirkung ab 01.07.2005 die Befreiung vom Abzug der Quellenssteuer (20 %) für die Gestellung (Überlassung) durch ausländische Unternehmen zur inländischen Arbeitsausübung gestrichen.
Grundlage ist die neue DBA-Entlastungsverordnung vom 17.06.2005.
Folge:
Der österreichische Entleihbetrieb muss diese Steuer abführen; der ausländische Überlasser kann sich diese Steuer dann bei einem bundesweit dafür zuständigen Finanzamt wieder zurückholen.

Ferner wird die Entsendung und die - auch für deutsche Unternehmen zulässige - Überlassung von Mitarbeitern ins österreichische Baugewerbe durch eine voraussichtlich am 01.09.2005 in Kraft tretende Gesetzesänderung im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) erschwert.
Künftig fordert die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eine Freistellungsbe-scheinigung, ohne die seitens der BUAK die Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge direkt abgeführt werden.

Nicht neu, aber vielfach unbeachtet:
Bei grenzüberschreitender Überlassung von Arbeitskräften muss der ausländische Entleiher einen Gleichhaltungsantrag stellen. Dies ist gewerberechtliche Voraussetzung.


Näheres zu den "Hürden" der Arbeitnehmerbeschäftigung in Österreich und wie diese zu überwinden sind, erfahren Sie in den Informationsseminaren von Gerd Bauer, Spezialist für Personalrecht, Arbeitnehmerüberlassung und Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer-beschäftigung.
Dort erläutert Gerd Bauer nicht nur praxisnah die aktuelle Situation, sondern gibt den Teilnehmern auch praktische Hinweise, Tipps und Handlungsempfehlungen (einschließlich der notwendigen Formulare nebst Adressen).

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