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RWB AG - Wurden Sie richtig aufgeklärt?

(openPR) Seit 1999 bemüht sich die RWB AG Kleinanleger für Ihre Kapitalanlageform zu finden. Es wird mit der Beteiligungsmöglichkeit auf dem Gebiet der ,,Private Equity‘‘ geworben. Letztendlich ist diese Form der Kapitalanlage eine risikoreiche. Es fragt sich sehr, ob sie für den ,,normalen‘‘ Anleger geeignet ist. Die Verträge haben teilweise sehr lange Laufzeiten. Denn obgleich kleine Raten monatlich zu zahlen sind, ergibt sich im Ergebnis über Jahre eine recht hohe Anlagesumme. Deshalb sollte der Anleger insbesondere auf die Versprechungen des Vertriebes, dass heißt des Vertreters vor Ort, der diese Kapitalanlage bewirbt, besonders achten. Letztendlich muss dem Anleger klar sein, dass er in ,,unternehmerische Beteiligungen‘‘ investiert. Damit ist immer ein Risiko verbunden. Die Investitionen bei RWB gehen in börsennotierte Unternehmen. Manchmal handelt es sich um Unternehmen, die Kapital benötigen, ohne dass eine sichere Zukunftschance für diese Unternehmen feststeht. Wichtig ist, dass Sie im Gespräch mit dem Vermittler sich die Risiken erklären lassen. Dabei hat der Vermittler auf die Möglichkeit zum hohen Verluste bis hin zum Totalverlust hinzuweisen. Auch wenn der Vermittler der Kapitalanlage von sogenannten ,,Dachfonds‘‘ spricht, bedeutet dies keine überragende Sicherheit der Anlage. Die Entwicklung des Fonds aber auch dessen Kosten im Innenverhältnis und die einzelnen Vertragsgestaltungen bestimmen wesentlich über den Wert der Kapitalanlage und die entsprechenden Zukunftsprognosen. Fragen Sie den Vermittler, welche Kosten, insbesondere Vertriebsprovisionen er, bzw. das Unternehmen für das er tätig ist, vereinnahmt. Diese Kosten stehen dem Fonds dann im Ergebnis nicht mehr zur Verfügung. Fragen Sie des Weiteren den Vermittler, welche Risiken im Bereich von Nachzahlungen für den Anleger vorhanden sind. Selbst wenn Ausschüttungen zu Gunsten des Anlegers erfolgen heißt dies im Ergebnis nicht, dass er diese Ausschüttungen behalten darf. In einigen Fällen haben wir festgestellt, dass selbst nach jahrelangem Einzahlen des Kapitalanlegers eine relativ geringe Abfindung im Falle der Kündigung also des Ausstiegs aus der Gesellschaft, zur Auszahlung kommt.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der zuvor aufgeworfenen Fragen. Hierbei weisen wir auf eine große Erfahrung im Zusammenhang mit der Lösung derartiger Probleme hin.

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