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Berufsunfähigkeit durch Burnout

(openPR) 06.10.2011. Noch vor einigen Jahren waren Rückenschmerzen an vorderster Stelle der Krankmeldungen bei Arbeitnehmern. Jedoch läuft das so genannte Burnout-Syndrom zwischenzeitlich den Rückenschmerzen den Rang als häufigste Volkskrankheit ab. Nicht nur bei Schalke-Trainer Rangnick und Skiflieger Sven Hannawald führte Stress zu psychischen Erkrankungen.

Das IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warnte, laut dem Manager-Magazin davor, dass es durch den erhöhten Arbeitsdruck zu einer explosiven Zunahme psychischer Erkrankungen kommen wird. „Hier tickt nichts Geringeres als eine gesellschaftliche Zeitbombe“, so Urban weiter.

Den finanziellen Schaden dürfte die erwähnte Prominenz gut verkraften. Anders sieht es beim Otto Normalverbraucher aus. Längere Arbeitsausfälle können zum finanziellen Ruin führen. Eine sinnvolle Absicherung bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung, weist Jürgen Buck, Vorstandsmitglied der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI), hin.

Doch psychischen Erkrankungen, speziell in Fällen von Burnout, sind schwer zu diagnostizieren. Bei einer Erkrankung sind Streitigkeiten mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer vorprogrammiert. Wegweisend wurde ein Fall von Berufsunfähigkeit durch das Burnout-Syndrom vom Oberlandesgericht München (Az: 25 O 19798/03 vom 22.03.2006) im Sinne des Versicherungsrechtes anerkannt. Die Versicherung musste damals rückwirkend 148.000 € Rente nachzahlen.

Da psychische Erkrankungen selbst bei jungen Leuten auftreten, empfiehlt Jürgen Buck, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allgemein gilt: Für Berufstätige, Auszubildende, aber auch Hausfrauen und Studenten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherung überhaupt. Sie ist im Notfall existenzsichernd und vermeidet oftmals den sozialen Abstieg.

Weitere Informationen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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