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EMCS Verbrauchssteuer 2.0 – alles online mit EMCS||XPRESS

21.09.201113:34 UhrLogistik & Transport

(openPR) - 1. Januar 2012: Dritte Phase des EMCS (Excise Movement and Control System) tritt in Kraft
-AEB bietet Online-Lösung für die EMCS-Abwicklung: EMCS||XPRESS

Aufgrund einer neuen Regelung der Europäischen Kommission müssen ab 1. Januar 2012 alle Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Rahmen des EMCS erfolgen. Ab dann müssen auch innerdeutsche Transporte elektronisch gemeldet werden. Die AEB bietet mit EMCS||XPRESS eine zertifizierte Internet-Lösung zur Teilnahme an EMCS.



Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Dazu gehören u.a. Bier, Branntwein, Tabakwaren, Mineralöl und Lebensmittel, die mit Alkohol hergestellt werden. Bereits seit Januar 2011 ist die Teilnahme am EMCS-Verfahren für Transporte innerhalb der EU für deutsche Unternehmen verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch Transporte innerhalb Deutschlands elektronisch gemeldet werden – mit einem e-VD statt mit dem Papierformular BVD. Die Umstellung hat vor allem einen Vorteil: Alles ist elektronisch dokumentiert und Vorgänge können gegenüber den Zollbehörden schnell und einfach nachgewiesen werden.

Mit EMCS||XPRESS bietet AEB eine kostengünstige und komfortable Internetanwendung zur Erstellung und Beendigung von e-VDs. Mit EMCS||XPRESS plus können die Daten direkt aus dem ERP-System übertragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die EMCS-Funktionalität in die Logistiksuite ASSIST4 einzubinden oder mit ATC :: EMCS das vorhandene SAP® modifikationsfrei zu erweitern.

EMCS||XPRESS ist eine unkomplizierte und auf die Belange von kleinen und mittelständischen Unter-nehmen zugeschnittene On-demand Lösung mit Zertifikat vom Zoll: ab Januar 2012 ist EMCS||XPRESS auch für die dritte Phase des EMCS (2.0) zertifiziert. Vorteile von EMCS||XPRESS sind u.a.:

• Kein Elster-Zertifikat und PIN nötig
• Automatisierte Archivierung
• Kein Abmelden bei Inaktivität
• Möglichkeit der automatischen Datenübergabe aus dem ERP-System (plus-Schnittstelle mit Rücksynchronsation der Daten)
• Integrierte Sanktionslistenprüfung
• Integrierter Assistent
• Pflege der EMCS-Codeslisten
• Integriertes Ausfallverfahren (keine Doppelerfassung der Daten, Druck des Ausfall-e-VDs direkt aus Vorgang heraus)

Mit der Version 2.0 des Zolls werden neue Nachrichten eingeführt, z.B. die „Aufteilung von Energieerzeugnissen“. Hierfür gibt es bislang eine nationale Zwischenlösung, die ab 1. Januar 2012 nicht mehr erlaubt sein wird. In ECMS||XPRESS wird es eine komfortable Möglichkeit geben, aus dem Vorgang, der aufgeteilt werden soll, direkt die sich ändernden Daten (z.B. Empfänger, Menge) für die neuen EMCS-Vorgänge (Eröffnung) anzugeben. Nach dem Versenden der Aufteilungsnachricht werden dann automatisch neue EMCS-Vorgänge (Eröffnung) angelegt.

Markus Lion, Inhaber von Lion Spirits Absinthe.de, sagte: „Aufgrund unseres internationalen Vertriebsnetzes versenden wir per EMCS in fast alle europäischen Länder, aber auch in Drittländer wie Australien, Japan, USA oder die Schweiz. Ich habe mich bewusst schon sehr früh entschieden, meine Branntweinsteuer über EMCS abzuwickeln. Besonders gefällt mir an EMCS||XPRESS die Möglichkeit, Vorgänge zu speichern, schnell herauszufiltern oder auch anhand einer Vorlage neu zu erstellen bzw. anzupassen. Die Usability der EMCS-Lösung von AEB kommt mir dabei sehr entgegen.“

Zeichen: 3521 - um ein Belegexemplar wird gebeten –

Über EMCS
EMCS ist die Abkürzung für "Excise Movement and Control System" und ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Es hat das bisher papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mit begleitendem Verwaltungsdokument abgelöst.
EMCS findet keine Anwendung auf Beförderungen von kaffeesteuerpflichtigen Waren sowie von Alkopops, die sich branntweinsteuerrechtlich im freien Verkehr, jedoch alkopopsteuerrechtlich im Steueraussetzungsverfahren befinden. Hierfür ist weiterhin ein papiergestütztes Verfahren anzuwenden. Für die Beförderung aller übrigen Verbrauchsteuerprodukte (Energieerzeugnisse, Branntwein und branntweinhaltige Waren sowie Tabakwaren) ist EMCS anzuwenden. Weitere Informationen sind unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/EMCS/emcs_node.html erhältlich.

Vorteile von EMCS
• Vereinfachung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung durch elektronische Übermittlung des Verwaltungsdokuments anstatt der bisherigen Übermittlung in Papierform
• Absicherung der Beförderung von Waren durch Prüfung der Daten des Empfängers der Waren, bevor diese versandt werden
• schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung
• Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Echtzeitdaten sowie Kontrollen bei der Beförderung

EMCS Fahrplan (http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/circulation_control/emcs_roadmap/index_de.htm)
• Seit 1. April 2010 (sog. Meilenstein a oder Ma): Die Wirtschaftsbeteiligten in der Gruppe der sog. Initiativ-Mitgliedstaaten (IMS) waren seit diesem Datum in der Lage elektronische Verwaltungsdokumente (e-VD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen des EMCS einzureichen. Sämtliche in dieser Form abgegebenen Dokumente werden vom Empfänger im Bestimmungsmitgliedstaat elektronisch erledigt;
• Daraus folgt, dass seit dem 1. April 2010 alle Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, sämtliche im voherigen Absatz genannten e-VD elektronisch zu erledigen (Mitgliedstaaten, die e-VD zwar elektronisch erledigen, aus denen aber noch keine e-VD übermittelt werden können, werden "Nicht-Initiativ-Mitgliedstaaten" (non-IMS) genannt.
• Seit dem 1. April 2010 und bis zum 31. Dezember 2010: Alle Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsbeteiligten schließen sich schrittweise dem EMCS an.
• Ab 1. Januar 2011 (sog. Meilenstein b oder Mb): Alle Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung müssen im Rahmen des EMCS erfolgen. Das heißt, das bestehende Papierformular BVD kann nach dem Zeitpunkt des Meilensteins b nicht mehr verwendet werden, da es keine rechtliche Grundlage mehr besitzt.
Seit 1. März 2011 sind die anfänglichen Schwierigkeiten in einigen Mitgliedstaaten gelöst und seitdem funktioniert EMCS korrekt in allen Mitgliedstaaten.
• Ab dem 1. Januar 2012 (sog. Meilenstein c oder Mc): die Anwendungen, welche vorrangig von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten genutzt werden, werden ausgeweitet (administrative Kooperation) und die bestehenden Kern – Unternehmensanwendungen werden hinzugefügt (bspw.: Aufteilung einer Beförderung).

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